Wegen unzulässiger Angebote von Verlagen hat der Deutsche PR-Rat erstmals den Deutschen Presserat angerufen.
Erstmals richtet der PR-Rat in Deutschland drei Beschwerden an den Presserat. Angeprangert werden drei Verlage wegen unzulässiger Angebote, in denen die Publikationen von PR-Texten beziehungsweise PR-Veröffentlichungen gegen Bezahlung offeriert wird. "Diese Verlage handeln damit dem Trennungsgrundsatz zwischen Werbung und Redaktion zuwider. Sie fordern zu Schleichwerbung auf", heißt es seitens des PR-Rates.
Sogar konkrete Namen werden genannt: Das "Wellness Magazin" des Verlags der "Sächsischen Zeitung", "tcworld - das magazin für internationales informationsmanagement", herausgegeben von "Europas größtem Fachverband für technische Kommunikation" sowie der "Gastro Vision Newsletter" der Firma Gastro Vision Hamburg Klaus Klische & Andreas Ballo. Bei diesen drei Fällen handle es sich aber nur um die "die Spitze eines Eisbergs", so Dr. Horst Avenarius, Doyen der deutschen PR-Branche und Ehrenmitglied der Deutschen Public Relations Gesellschaft.
(as)