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Deutschland: PR-Rat ruft erstmals Presserat an

Wegen unzulässiger Angebote von Verlagen hat der Deutsche PR-Rat erstmals den Deutschen Presserat angerufen.

Erstmals richtet der PR-Rat in Deutschland drei Beschwerden an den Presserat. Angeprangert werden drei Verlage wegen unzulässiger Angebote, in denen die Publikationen von PR-Texten beziehungsweise PR-Veröffentlichungen gegen Bezahlung offeriert wird. "Diese Verlage handeln damit dem Trennungsgrundsatz zwischen Werbung und Redaktion zuwider. Sie fordern zu Schleichwerbung auf", heißt es seitens des PR-Rates.



Sogar konkrete Namen werden genannt: Das "Wellness Magazin" des Verlags der "Sächsischen Zeitung", "tcworld - das magazin für internationales informationsmanagement", herausgegeben von "Europas größtem Fachverband für technische Kommunikation" sowie der "Gastro Vision Newsletter" der Firma Gastro Vision Hamburg Klaus Klische & Andreas Ballo. Bei diesen drei Fällen handle es sich aber nur um die "die Spitze eines Eisbergs", so Dr. Horst Avenarius, Doyen der deutschen PR-Branche und Ehrenmitglied der Deutschen Public Relations Gesellschaft.

(as)





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