Tochter von Electronic Arts darf nicht auf "Bundesländer Manager" von Software 2000 verweisen.
Die Firma Software 2000 hat als Hersteller des Spiels "Bundesliga Manager" die Tochter von Electronic Arts (EA) geklagt, einen direkten Link auf die Web-Site des oben genannten Spiels anzubieten. Wer auf der Web-Site des EA-Produkts "Bundesliga 2000" den Suchbegriff "Bundesliga" eingab, wurde mittels Link auf die Site des Software 2000-Produkts "Bundesliga Manager" verwiesen.
Das Landesgericht Hamburg entschied auf Basis des Wettbewerbsrechts, dass beim Setzen unerwünschter Weblinks ein Unterlassungsanspruch gegenüber einem Mitbewerber zugestanden werden müsse. Dabei sahen die Richter keine Parallelen zwischen Verlinkung und Zitieren. Im Rahmen eines Zitates ist ja die Wiedergabe von fremden Wortlauten und Bildern ohne Erlaubnis des Urhebers möglich. (rs)