Den Jahresausgleich online erledigen
 

Den Jahresausgleich online erledigen

Der Jahresausgleich auf bmf.gv.at ist so wie die Steuererklärung oder die Umsatzsteuervoranmeldung ohne Amtsweg online erledigbar.

Die Arbeitnehmerveranlagung vulgo Jahresausgleich ist ab 20. Februar auf bmf.gv.at online durchführbar. Voraussetzung hierfür ist eine Anmeldung auf FinanzOnline, des Finanzministeriums. Sofern die Anmeldedaten mit den bereits bei der Finanzverwaltung vorhandenen personsnebezogenen Daten übereinstimmen, wird eine Teilnehmeridentifikation (TID), eine Benutzeridentifikation (BENID) und eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) vergeben. Die Übermittlung dieser Zugangskennungen erfolgt durch Zustellung mit Rückscheinbrief.



Ab sofort können Steuerzahler nach Anmeldung rund um die Uhr ihre Steuerkonten einsehen und Anträge – etwa auf Rückzahlung – einbringen. Ab 17. Februar wird es zudem möglich sein, Steuererklärungen an das Finanzamt zu übermitteln. Unternehmen steht FinanzOnline für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung zur Verfügung. Für Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist FinanzOnline eine weiterer wichtiger Schritt im Umbau der Finanzverwaltung vom Amt zur bürgernahen Servicestelle.



(tl)




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