AKM-Präsident: "Mit dem Kultur-Katastrophenfonds wollen wir rasch und möglichst unbürokratisch jenen Musikschaffenden helfen, deren Existenzgrundlage durch das Coronavirus gefährdet ist.“
Die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus treffen auch Musikschaffende hart. Die vielfach prekäre Lage der Musikschaffenden wird durch diese Ausfälle weiter verschärft. Daher haben die Verwertungsgesellschaften AKM & austro mechana beschlossen, einen Kultur-Katastrophenfonds in der Höhe von einer Million Euro einzurichten.
Der Fonds steht ausschließlich Musik-UrheberInnen zur Verfügung, die durch signifikanten Tantiemen- oder Honorarausfall in finanzielle Not geraten und dadurch existentielle Probleme bekommen. Darüber hinaus dient er der Liquiditätssicherung, indem Überbrückungshilfen und Darlehen gewährt werden. Die Interpretengesellschaft OESTIG wird ihre noch zu beziffernden Mittel ebenfalls der Existenzsicherung der InterpretInnen widmen.
„Herausfordernde Zeiten brauchen konstruktive Lösungen. Mit dem Kultur-Katastrophenfonds wollen wir rasch und möglichst unbürokratisch jenen Musikschaffenden helfen, deren Existenzgrundlage durch das Coronavirus gefährdet ist“ erläutert AKM-Präsident Peter Vieweger die Beweggründe.
Tantiemenauszahlungen werden nicht berührt
"Wir brauchen Musikerinnen und Musiker. Wenn die Musik nicht mehr erklingt, wird deutlich, was auf dem Spiel steht", sagt Peter Paul Skrepek, Präsident der Interpretengesellschaft. "Wir leisten unseren Beitrag und vertrauen auf Unterstützung durch Bund und Länder."
Der Kultur-Katastrophenfonds für Musikschaffende wird aus Mitteln der sozialen und kulturellen Einrichtungen der Gesellschaften AKM, austro mechana und OESTIG (LSG-Interpreten), unter anderem der Speichermedienvergütung, gespeist. Die regulären Tantiemenauszahlungen werden davon nicht berührt. Alle Details zur Einreichung eines Ansuchens auf Unterstützung werden in den nächsten Tagen auf den Websites der Gesellschaften veröffentlicht werden.