Corona-Krise: BWB lockert Auflagen für Puls 4...
 
Corona-Krise

BWB lockert Auflagen für Puls 4 und ATV

ProSiebenSat.1 Puls4

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat wegen der Corona-Krise die Auflagen für ATV und Puls 4 gelockert. Die sogenannten Verpflichtungszusagen im Bereich "Nachrichten und Information" gelten nur noch eingeschränkt, teilte die BWB in einer Aussendung am Donnerstag mit.

Das bedeutet unter anderem, dass die Redaktionen vorübergehend nicht mehr getrennt sein müssen. Die Übernahme von ATV durch die ProSieben.Sat1-Puls 4-Gruppe im Jahr 2017 wurde nur unter bestimmten Auflagen erlaubt. Vergangene Woche suchte das Unternehmen um eine Abänderung der Bestimmungen im Bereich "Nachrichten und Information" an, "um auf die schwierigen Rahmenbedingungen aufgrund von Corona (Covid-19) bei der Produktion von Nachrichten reagieren zu können", wie es in der Aussendung heißt. Nach einer Evaluierung gaben die Bundeswettbewerbsbehörde, der Bundeskartellanwalt und die KommAustria dem Ansuchen statt. In den Auflagen für den Zusammenschluss wurde unter anderem festgehalten, dass die "redaktionelle Freiheit und Unabhängigkeit der Redaktion von ATV" fortbesteht, dass ATV "eigenständig auf Basis eines eigenen Budgets über die Programmgestaltung im Bereich 'Nachrichten und Information'" entscheidet oder dass die Puls 4-News nicht statt "ATV Aktuell" durchgeschaltet werden dürfen. Daran muss sich ProSieben.Sat1-Puls 4 nun vorübergehend nicht halten, sofern es zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Nachrichtenredaktion notwendig ist. Die Änderung gilt bis 30. April bzw. bis zur Aufhebung der behördlich verordneten Ausgangsbeschränkungen (je nachdem was früher eintritt), teilte die BWB mit.




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