Bundeskommunikationssenat (BKS) fällt ersten Spruch nach den durch die KommAustria festgestellten Werbeverstößen.
Der Bundeskommunikationssenat (BKS) bemängelt fehlende "Plings" in den Werbeblöcken von Ö3. Nach den ersten von der KommAustria bemängelten Werbeverstößen, fällt nun der Bundeskommunikationssenat (BKS) seinen ersten Spruch. Der ORF hat am 16. August im "Ö3-Wecker" gegen das ORF-Gesetz verstossen und bei fünf Werbeblöcken den als Trennsignal geforderten "Pling" nicht ausgestrahlt. Der "Pling" ist ein akustische Signal, das den Beginn eines Werbeblocks markiert. Laut ORF-Gesetz muss Werbung eindeutig durch ein derartiges Element vom Rest des Programms getrennt werden.
Laut ORF hat der damalige "Wecker"-Moderator Hary Raithofer schlicht und einfach vergessen, jenen Knopf zu drücken, durch den der "Pling" bisher mechanisch aktiviert wurde. Das Problem sei gelöst, heißt es seitens des ORF, denn der Start des "Pling" wurde nunmehr automatisiert.
Der "Pling"-Spruch des BKS ist der erste, der auf Grund der von der neuen Werbebeobachtung durch die KommAustria beanstandeten Verfahren erfolgte. Noch nicht entschieden wurden hingegen die diversen Verfahren, die zu beanstandeten Werbeverstößen in den TV-Programmen des ORF anhängig sind. Seitens des ORF zeigt man sich über die Verzögerung des Verfahrens nicht sonderlich erfreut, zumal es dem Sender im "worst case" einiges an Werbeeinnahmen kosten könnte.
(as)