Das Landgericht München hat im Streitfall um Fußballbilder in der Tagesschau einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der ARD gegen die KirchGruppe zurückgewiesen.
ARD und die KirchGruppe werden sich nicht darüber einig, ob Bilder von den Spielen der deutschen Fußballbundesliga in der Tagesschau auf Grundlage eines im Jahre 2000 geschlossenen Vertrages gezeigt werden können oder ob es dafür eines neuen Vertrags bedarf. Bisher durfte die ARD die Bilder in der Tagesschau senden, da sie zuvor bereits in der SAT.1-Sendung "ran" zu sehen waren. Seit Beginn der Spielsaison läuft "ran" allerdings erst ab 20.15 Uhr. Damit wäre die ARD Erstverwerter der Bilder, was wiederum der KirchGruppe, zu der SAT.1 gehört, nicht gefällt. Mit dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung wollte sich die ARD vorerst das Recht auf die Ausstrahlung der Fußballberichte sichern. Diesen Antrag hat nun das Landgericht München zurückgewiesen.
Während die KirchGruppe und deren Sportrechteagentur ISPR die ARD auffordern, "ihren Konfrontationskurs zu beenden und zu einer konstruktiven und sachlichen Behandlung des Themas zurückzufinden", die ARD gegen den Münchner Richterspruch Beschwerde beim Oberlandesgericht München einlegen. (
as)