Medienrecht
Das österreichische Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sieht vor, dass nicht nur vom UWG-Verstoß betroffene Mitbewerber Unterlassungsansprüche gerichtlich geltend machen dürfen, sondern auch Vereinigungen zur Förderung wirtschaftlicher Interessen von Unternehmen.
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