Medienrecht
Eine einstweilige Verfügung (eV) ist eine gerichtliche Entscheidung, mit der die vom Kläger geltend gemachten Ansprüche vorläufig gesichert werden. Der Antrag auf Erlassung einer eV kann mit der Klage verbunden werden, es ist aber auch möglich, einen selbständigen Antrag einzubringen.
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