Medienrecht
Am 2. Juli tritt die P2B-VO (Platform-To-Business-Verordnung) EU-weit und unmittelbar in Kraft. Diese VO gilt für alle Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten, die innerhalb und außerhalb der EU niedergelassen sind und Leistungen an Unternehmen mit Sitz in der EU erbringen, die wiederum Produkte und Dienstleistungen Verbrauchern in der EU anbieten. Die P2B-VO gilt nicht für den P2P- (Peer-to-Peer)-Bereich.
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