Überwachungskameras werden immer günstiger, leichter bedienbar und leistungsfähiger. Dementsprechend müssen sich die österreichischen Gerichte regelmäßig mit der Frage beschäftigen, in welchem Umfang der Einsatz von Überwachungskameras im privaten Bereich überhaupt zulässig ist.
Erst kürzlich musste sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit dieser Frage befassen. Anlassfall war die Klage eines Bewohners einer Eigentumswohnung im Erdgeschoss mit Garten gegen seinen unmittelbar angrenzenden Nachbarn. Dieser hat in seinem Garten eine „Dome-Kamera“ installiert. Diese war 360 Grad schwenkbar, hatte einen vierfach optischen Zoom, einen Slot für eine Speicherkarte, konnte über das Handy gesteuert werden und war auch in der Nacht mittels Infrarots funktionsfähig. Der Schwenkbereich dieser Kamera umfasste nicht nur den Garten des Beklagten, sondern auch den Zugang zu beiden Gärten der Streitparteien und – wenn auch nur einen kleinen Teil – des klägerischen