Die Antwort lautet aus persönlichkeitsschutzrechtlicher Sicht eindeutig nein. Die weit verbreitete Ansicht, dass Politiker, weil sie in der Öffentlichkeit stehen und manchmal selbst bei ihren Äußerungen nicht zimperlich sind, sich alles gefallen lassen müssen, ist ganz einfach falsch. Bei Politikern gibt es bei Ehrenbeleidigungen oder übler Nachrede eine rechtliche Grenze, bei deren Überschreitung derjenige, der die Äußerung macht oder verbreitet mit rechtlichen Konsequenzen rechnen muss.
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