Die Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten einerseits und dem Recht auf freie Meinungsäußerung andererseits, kann manchmal sehr schwierig sein.
Die Ankündigung von Elon Musk, dem vermutlich derzeit reichsten Mann der Welt, Twitter kaufen zu wollen und sein dazu von zahlreichen Medien kolportiertes Motiv, „er wolle damit die Meinungsfreiheit retten“, hat zu einer lebhaften Diskussion über die Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit geführt. Das Recht eine Meinung haben zu dürfen und diese äußern und verbreiten
zu dürfen, ist ein Eckpfeiler jeder demokratischen Gesellschaftsordnung. In Österreich gilt dazu, wie in allen 46 Staaten des Europarats (Russland wurde infolge des Angriffs auf die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen), Artikel 10 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Diese Bestimmung besagt „jedermann hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung“. Dieses Recht schließt die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten oder Ideen, ohne Eingriffe öffentlicher Behörden und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen, ein. Diese Freiheiten sind aber nicht schran
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