Medienrecht
Diese Frage hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in seiner Entscheidung 6 Ob 14/16a klar und eindeutig mit Nein beantwortet. Die Klägerin in diesem Verfahren hatte die ausschließlichen Werknutzungsrechte an einem von einer Freundin hergestellten Foto und hat dieses Foto auf www.facebook.com veröffentlicht.
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