Dr. Gerald Ganzger ist einer der profiliertesten Medienrechts- und Litigations-PR-Experten Österreichs und Gründungspartner der Wiener Rechtsanwaltskanzlei LANSKY, GANZGER + partner (LGP).
Eine Entscheidung des OGH zeigt deutlich, welche Folgen eine irreführende Werbung auch gegenüber Verbraucher:innen, mit denen gar kein Vertrag abgeschlossen worden ist, haben kann.
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet irreführende Geschäftspraktiken. Dazu gehören auch unrichtige Angaben über die wesentlichen Merkmale des Produkts oder die wesentlichen Merkmale von Tests oder Untersuchungen, denen das Produkt unterzogen wurde. Eine solche Praktik kann nicht nur zu teuren Unterlassungsklagen von Mitbewerbern führen, sondern kann der Unternehmer, der solche irrführenden Angaben über sein Produkt gemacht hat, auch von Verbraucher:innen zur Leist