Eva Blimlinger ist Abgeordnete zum Nationalrat und Mediensprecherin der Grünen. Derzeit verhandelt sie neue Mediengesetze. Im HORIZONT-Gastkommentar skizziert sie ihre Vorstellungen einer neuen Medienförderung für Österreich.
In den letzten Tagen und Wochen hat die Diskussion über Medienförderung und Medienkooperationen – im Sprachgebrauch Inserate – durch die öffentlich gewordenen Chats und Ereignisse wieder Fahrt aufgenommen. Sie kommt in regelmäßigen Abständen, bis dato in allen Regierungskonstellationen und beim Bund genauso wie in den Ländern und Städten. Deswegen haben wir ja im Regierungsprogramm auch vereinbart, alle medienrelevanten Gesetze mit dem Ziel einer Harmonisierung und Vereinfachung, die derzeitigen Vergabe- und Förderkriterien sowie die Kriterien der Inseratenvergabe der öffentlichen Verwaltung und staatsnaher Unternehmen zu prüfen.
In den letzten Monaten haben wir hier bereits erste Erfolge im Bereich der Medienförderungsgesetze erzielt, vor allem im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Gesetzes zur digitalen Transformation von Medien. Dieses liegt derzeit bei der Europäischen Kommission und wird dort dem Notifikationsverfahren unterzogen. Knackpunkt dabei wird sein, in welcher Höhe vor allem der Rundfunk Förderungen für Projekte der Digitalen Transformation bekommen darf. Dies wird auch ein Indikator dafür sein, wie eine Medienförderung in Zukunft ausschauen kann, da es hier letztendlich auch um die Frage von Wettbewerb und Wettbewerbsverzerrung durch staatliche Förderung geht.
Hier lohnt auch ein Ländervergleich, was Qualitätskriterien, Höhe und Vorgangsweise bei Medienförderungen betrifft. Ein gutes Beispiel ist Dänemark, von der Größe mit Österreich vergleichbar, wo es im Wesentlichen nach einer großen Novelle 2012 drei Instrumente der Medienförderung gibt: Bei der plattformneutralen Produktionsförderung – also egal, ob Print, digital oder online – sind zahlreiche zusätzliche Qualitätskriterien vorgesehen, wie etwa, dass bei Print- und Onlinemedien mindestens 50 Prozent des Inhalts aus redaktionellen Beiträgen bestehen muss, die zu mindestens einem Drittel aus Eigenproduktion stammen. Und es müssen zumindest drei Redakteur:innen beschäftigt sein, etwas, was wir bei der Digitalisierungstransformation in ähnlicher Weise – Zahl der nach KV beschäftigten Journalist:innen – bereits normiert haben. Zweitens der Innovationsfonds und drittens der „Blätterfonds“ für die Umstellung von analog auf digital von in Dänemark produzierten ideellen Zeitschriften, Magazinen und Vereinszeitungen (also mehr oder weniger die heutige Publizistikförderung).
Wir werden in den nächsten Monaten Schritt für Schritt das Regierungsprogramm umsetzen und sicherlich zu einer tatsächlichen Medientransparenz und sinnvollen Förderlogiken beitragen. Nur so viel, auch wenn sich Österreich immer gerne an deutschen Modellen orientiert – in der Medienförderung sollten wir das vielleicht nicht tun, denn dort gibt es weder im Presse- noch im Rundfunksektor direkte Fördermaßnahmen.