Weniger Beschwerden, aber mehr Grund zu Inter...
 

Weniger Beschwerden, aber mehr Grund zu Intervention für Werberat

Katharina Schiffl
@difotografin
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Weniger Beschwerden, aber trotzdem nicht weniger zu tun - das ist Inhalt der herbstlichen Bilanz des Österreichischen Werberats, der heuer deutlich mehr Stopp-Entscheidungen fällte als im Vorjahr, dabei aber auch auf wachsende Einsicht in der Branche zählen konnte.

Präsentiert wurde der Überblick über die Beschwerden des vergangenen Werberat-Jahres bei der 12. Mitgliederversammlung des ÖWR von dessen Präsident Michael Straberger und Vizepräsidentin Roswitha Hasslinger. So verzeichnete der ÖWR im Beobachtungs-Zeitraum Oktober 2018 bis September 2019 insgesamt 304 Beschwerden (Vergleichszeitraum 10/2017–09/2018: 388 Beschwerden). Diese führten zu 177 Entscheidungen (im Vorjahr: 212 Entscheidungen). Dabei stehen 25 Stopp-Entscheidungen (zu elf im Vorjahr) und sieben Sensibilisierungssprüche (vgl. 23), 42 Entscheidungen (vgl. 58) gegenüber, die mit „kein Grund zum Einschreiten“ belegt wurden.

Der überwiegende Anteil der Stopp-Entscheidungen ging laut Straberger auf das Konto von Kleinunternehmen und deren Werbemaßnahmen. Als Konsequenz daraus habe man "die Zusammenarbeit mit den Bundesländervertretungen der Fachgruppen Werbung und speziell mit Günther Hofer, Sprecher des zuständigen Expertengremiums im Werberat, unsere langjährige Zusammenarbeit intensiviert“. Zudem unterstrich Straberger die neuerliche Aktivierung des Anti-Sexismus-Beirats als "wichtiges Zeichen für die Bedeutung des Themas innerhalb des Werberats". ÖWR-Geschäftsführerin Andrea Stoidl zeigte sich jedoch über die "im Vergleich zu den Vorjahren erhöhte Anzahl an sofortigen Sujet-Rücknahmen“ erfreut. Sie sieht darin einen Beleg für die zunehmende Bereitschaft zur Kooperation mit dem ÖWR. 21 Unternehmen (im Vergleich zum Vorjahr: 13) haben die beanstandete Werbemaßnahme noch vor Einleitung des Beschwerdeverfahrens zurückgenommen.

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„Wie auch in vorherigen Perioden liegt der Beschwerdegrund „Geschlechterdiskriminierende Werbung“ mit 66 (im Vorjahr: 82) Entscheidungen auf Platz eins“, erläuterte Hasslinger. „Auf Platz zwei rangiert der Beschwerdegrund „Ethik und Moral“ mit 39 (im Vorjahr: 33) Entscheidungen und der Beschwerdegrund „Irreführung und Täuschung“ belegt mit 23 (im Vorjahr: 37) Entscheidungen den dritten Platz.“ Zehn (im Vorjahr: 16) Entscheidungen verzeichnet weiters der Grund „Gefährdung von Kindern und Jugendlichen“. In der Kategorie „Rassismus“ wurden neun (im Vorjahr: sieben) Entscheidungen, in der Kategorie „unlauterer Wettbewerb“ sieben (im Vorjahr: zwei) Entscheidungen und in der Kategorie „rechtswidriges Werbeumfeld“ sechs (im Vorjahr: sieben) Entscheidungen getroffen.

Die übrigen Entscheidungen betrafen die Beschwerdegründe „Werbung mit Kindern und Jugendlichen“ (im Vorjahr: vier), „Umwelt“ (im Vorjahr: eine) und „Sicherheit“ (im Vorjahr: eine) mit jeweils 3 Entscheidungen sowie „Gesundheit“ (im Vorjahr: eine) und „Diskriminierung älterer Menschen“ (im Vorjahr: zwei) mit jeweils zwei Entscheidungen. Darüber hinaus wurde jeweils eine Entscheidung in den Kategorien „Gewalt“ (im Vorjahr: 12), „Tierschutz“ (im Vorjahr: eine), „Tabak u. Rauchwaren“ (im Vorjahr: null) und „Verletzung religiöser Gefühle“ (im Vorjahr: eine) getroffen.

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Im Medienranking hat das „Plakat“ mit 43 (im Vorjahr: 32) TV-Spots mit 42 (im Vorjahr: 47) getroffenen Entscheidungen wieder von Platz eins abgelöst. „Internet“ mit 36 getroffenen Entscheidungen belegt mit gleicher Anzahl auch dieses Jahr Platz drei. Mit elf (im Vorjahr: 17) wurden im Bereich „Print-Anzeigen“ deutlich weniger Entscheidungen getroffen als im Vorjahr, während acht (im Vorjahr: 11) Entscheidungen für „Radio Spots“ und sieben (im Vorjahr: drei) Entscheidungen für „Banner“ getroffen wurden. Darüber hinaus gab es im Zeitraum Oktober 2018 bis September 2019 sechs (im Vorjahr: 10) Entscheidungen betreffend das Medium „Prospekt“ und fünf (im Vorjahr: elf) Entscheidungen zu „Verpackungsmaterial“. Jeweils vier Entscheidungen gab es zu den Medien „Radio- & TV-Spot“ (im Vorjahr: acht), „Broschüre“ (im Vorjahr: sechs), „Webseite“ (im Vorjahr: elf) und „Flyer“ (im Vorjahr: fünf). Zwei weitere Entscheidungen wurden das Medium „E-Mail“ (im Vorjahr: zwei) betreffend getroffen. Eine Entscheidung in der Periode betraf das Medium „Newsletter“ (im Vorjahr: 0).

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Der ÖWR hat es sich als unabhängiges Organ des Vereines „Gesellschaft zur Selbstkontrolle der Werbewirtschaft“ zum Ziel gesetzt, mittels freiwilliger Selbstbeschränkung der Österreichischen Werbewirtschaft das verantwortungsbewusste Handeln der Werbewirtschaft und ihr Ansehen in der Öffentlichkeit fördern. Die Zuständigkeit des Werberates erstreckt sich auf alle Maßnahmen im Bereich Wirtschaftswerbung. Im Detail hat der ÖWR die Aufgabe Fehlentwicklungen und Missbräuche in der Werbung zu korrigieren und dient damit sowohl dem Konsumenten als auch verantwortungsbewussten Werbeunternehmen.

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