Wie ein deutscher Verleger gegen die doppelte Besteuerung österreichischer Aufragnehmer aufbegehrt – und die betroffene Künstlersozialkasse kontert.
In der EU herrscht freier Dienstleistungsverkehr. Mit den Abgaben für EU-Ausländer im eigenen Land ist es (zumindest in Deutschland) aber trotzdem so eine Sache. Eine Sache, die Reinhard Zoffel, Gründer und CEO des deutschen Verlags Vox Populi und deren Marketingmarke Die Eisbrecher, nicht hinnehmen will. Hintergrund: Die deutsche Künstlersozialabgabe dient der Finanzierung der Künstlersozialversicherung, unter die auch freie Autoren, Grafiker, Fotografen et cetera aus Österreich fallen, wenn diese für deutsche Unternehmen tätig werden. Die abzuliefernde Summe setzt sich unter anderem durch Beiträge des Arbeitnehmers und Unternehmens und durch einen Zuschuss des Bundes zusammen.
Der Vorwurf von Zoffel: „Wenn ein Unternehmen einen Österreicher beschäftigt, zahlt dieser in die österreichische Versicherung ein. Das deutsche Unternehmen muss aber nun auch noch für diesen Österreicher Beiträge für die deutsche Sozialversicherung abführen. Also zahlt der Österreicher zweimal“. Weiters prangert er an: „Die Künstlersozialkasse tut so, als gäbe es in anderen Ländern, außer Deutschland, keine Versicherungen und erklärt damit Österreich zur Bananenrepublik. Selbstverständlich sind wir in Österreich sozialversichert! Die Abgabe an die Künstlersozialkasse kommt einem Strafzoll gleich und ist damit ein gravierender Nachteil für Kreative aus anderen EU-Staaten.“
Kein Vergleichsmodell hierzulande Zoffel zufolge würde der Betrag, den die Künstlersozialkasse (KSK) über Unternehmen für die Kreativleistungen, beispielsweise eines freien Mitarbeiters einhebe, innerhalb der EU „als eine Art Handelsschranke für Kreative in der Werbebranche wahrgenommen“. Der Mitarbeiter hingegen würde davon weder etwas mitbekommen, noch davon profitieren.
Auf Nachfrage von HORIZONT betonte die deutsche Künstlersozialkasse jedoch, dass es für die Erhebung der Künstlersozialabgabe keine Rolle spiele, ob die Mitarbeiter, seien es Österreicher oder Deutsche, bereits einer (Pflicht-)Versicherung unterliegen. Es komme lediglich darauf an, ob es sich beim Auftraggeber um ein künstlersozialabgabepflichtiges Unternehmen handele und „eine künstlerische/publizistische Tätigkeit eingekauft wurde.“ Sprich: Ein in Österreich versicherungspflichtiger freier Publizist, der für ein deutsches Unternehmen arbeitet, zahlt tatsächlich zweimal Sozialversicherungsbeiträge an verschiedene Stellen. Allerdings könne er auch in Deutschland Leistungen der Künstlersozialversicherung beziehen – das wiederum nur, „wenn er sich aktiv bei der Künstlersozialkasse anmeldet“, erklärt Julia Andras, Rechtsanwältin bei Lansky, Ganzger und partner, gegenüber HORIZONT. Inkludiert seien hierbei eine Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Nachfrage, ob es auch in Österreich ein mit Deutschland vergleichbares System gäbe, verneint Andras: „In Österreich gibt es kein mit der Künstlersozialkasse vergleichbares Modell.“ Hierzulande käme ausschließlich die (Pflicht-)Sozialversicherung nach dem ASVG, GSVG et cetera zum Tragen beziehungsweise die freiwillige Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.“ Und somit eine einmalige Abgabe. Laut Zoffel entstehe „durch die zusätzliche Bezahlung der deutschen Sozialversicherung eine Wettbewerbsverzerrung, die in höchstem Maße ungerecht ist. Und das ausgerechnet von den Deutschen, die immer einfordern, dass Handelsschranken fallen müssen.“ Es würden auf Kosten der nicht deutschen Publizisten die deutschen Sozialversicherten unterstützt. Dadurch komme es „ob gewollt oder ungewollt zu einer Art Zoll für Kreativleistungen.“ Denn das deutsche Unternehmen müsse die Verteuerung durch die Abgabe einkalkulieren „und wird sich dann im Zweifel für das Angebot eines deutschen Publizisten entscheiden“, resümiert Zoffel.
Ob die Künstlersozialkasse eine Anzahl derartiger Fälle vorliegen hätte? Nein, es gäbe keine Auswertungen über österreichische Publizisten, heißt es vonseiten der KSK: „Ebenso wie keine Auswertungen nach Nationalitäten vorgenommen werden. Da die Künstlersozialabgabe nicht personenbezogen erhoben wird, können wir auch nicht feststellen, ob abgabepflichtige Unternehmen österreichische Künstler und Publizisten beauftragen.“