Rechtsanwalt Stefan Schöller droht XXX Lutz-Unternehmenssprecher Thomas Saliger via Aussendung.
Unter dem Titel "Möbelfirma Lutz missachtet Urheberrechte österreichischer Musiker" ging am Dienstag eine Presseaussendung des Anwaltes Stefan Schoeller der Kanzlei Piaty Müller-Mezin Schoeller an die Redaktionen, in der er das Unternehmen XXX Lutz des Plagiats bezichtigt.
"Ohne Zustimmung der Mitkomponisten"
Wörtlich heißt es darin: "In den Werbespots der Firma Lutz mit dem Claim "Möbel Morgana" wurde die Musik des Liedes "Fata Morgana" der Ersten Allgemeinen Verunsicherung (EAV) vollständig plagiiert bzw. ohne Zustimmung der Mitkomponisten Breit und Schönberger verwendet. Zwar wurden Verhandlungen mit Universal Music Publishing GmbH und Partners4music GmbH geführt, diese beiden Firmen verfügen aber nur über die Rechte der Mitkomponisten Klaus Eberhartinger und Thomas Spitzer und konnten daher nur für diese beiden Urheber abschließen. Die Rechte der Komponisten Gerhard Breit, Nino Holm und Günther Schönberger liegen bei ihnen persönlich und wurden weder mündlich noch schriftlich jemals von den Inhabern zur Verwendung freigegeben."
XXXLutz: Keine UrheberrechtsverletzungThomas Saliger XXXLutz-Unternehmenssprecher Österreich reagierte laut Aussendung darauf so: "Aus unserer Sicht liegt keine Urheberrechtsverletzung vor, Rechte wurden abgegolten. Gegebenenfalls werden das Gerichte entscheiden, auch wenn das nicht unsere Art ist Angelegenheiten zu bereinigen." Und er ergänzte auf Nachfrage von "HORIZONT online": "Durch öffentlichen Druck erpressen zu lassen, ist nicht die feine englische Art." Aus Anwaltssicht ist laut Aussendung das weitere Vorgehen so: "Sollte die Firma Lutz weiterhin auf ihrer Ansicht beharren, dass im Zuge des "Morgana"-Spots keine Rechte verletzt worden seien (obwohl das nachweislich geschehen ist), behalten sich die Komponisten rechtliche Schritte vor. Breit und Schönberger halten diese Vorgangsweise auch vor dem Hintergrund eines zunehmend ausgehöhlten Urheberrechts für eine gesellschaftliche Pflicht. Damit wollen sie insbesondere für junge Künstler in Zeiten der Gratiskultur ein Zeichen setzen."
Keine Auskunft über KlageAuf "HORIZONT online"-Nachfrage, ob dies einer Klagsdrohung entspräche bzw. was dies tatsächlich rechtlich bedeute, erfolgte durch Schöller bis Redaktionsschluß keine Antwort. Die betreuende Werbeagentur Demner, Merlicek & Bergmann gibt dazu keine Stellungnahme ab, da "die Verhandlungen um die Musikrechte sich der Kunde vorbehalten hat."