VKI mit Unterlassungsklage erst bei Höchstgericht erfolgreich - Einschränkender Hinweis gegenüber "Blickfang" nicht deutlich genug
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat einen Werbespot des Brillenhändlers Pearle als irreführend deklariert. "Sparen Sie jetzt 100 Euro und mehr bei jeder Brille!", wurde den Zusehern 2012 in dem Clip versprochen. Auf die Einschränkung, dass die Aktion nur beim Kauf einer optischen Brille ab 200 Euro gilt, hat Pearle zwar hingewiesen, aber nur in sehr kleiner Schrift und daher nicht deutlich genug, befindet das Höchstgericht (4 Ob 68/13y).
Vor Gericht gezogen ist der Verein für Konsumenteninformation (VKI) - zunächst nicht erfolgreich. Sowohl die erste als auch die zweite Instanz hatten die Unterlassungsklage der Verbraucherschützer abgeschmettert, erst der OGH drehte das Urteil um und gab dem VKI Recht.
Irreführender Gesamteindruck
Entgegen der Argumentation von Pearle werde "die sowohl optisch als auch akustisch herausgestellte Werbung mit der Ersparnis von 100 Euro nicht bloß als nicht ernst gemeinte reklamehafte Übertreibung aufgefasst", hält das Höchstgericht fest. "Es bedürfte vielmehr eines deutlich wahrnehmbaren Hinweises auf die weiteren einschränkenden Voraussetzungen für den angekündigten Rabatt, um einem irreführenden Gesamteindruck entgegenzuwirken."
Der einschränkende Hinweis hätte nach Meinung der Höchstrichter gleich auffällig sein müssen wie die beworbene Ersparnis von 100 Euro. Das war bei dem Pearle-Spot aber nicht der Fall. "Der bloß für vier Sekunden in gegenüber der blickfangartig herausgestellten Werbung wesentlich kleinerer Schrift gehaltene Hinweis - mag dieser auch allein unter dem Aspekt der Schriftgröße betrachtet durchaus wahrnehmbar sein - ist im Gesamtzusammenhang so unauffällig, dass auch der der Maßfigur entsprechende Verbraucher ihn letztendlich kaum zur Kenntnis nehmen wird", heißt es in dem Urteil. Zumal der 100-Euro-Rabatt durch einen gesprochenen Text untermalt worden sei, der Einschränkungshinweis aber nicht.
Der VKI ist naturgemäß erfreut über seinen juristischen Sieg. Für die Werbeindustrie gelte: "Der Blickfang darf nicht täuschen. Wenn es Hinweise gibt, die einschränken, müssen die wirklich deutlich sein", erläuterte VKI-Expertin Nadya Böhsner am Dienstag.
(APA)