"Österreich ist ein kleiner Markt, Auftraggeber werden bekannt gegeben", sagt ÖPAV-Präsident Peter Köppl.
Nach Skandalen müssen sich Lobbyisten nun in ein Register eintragen. Dabei herrscht Interpretationsspielraum, wer sich eintragen muss. Und auch nicht alles ist einsehbar.
Dieser Artikel erschien bereits in der HORIZONT-Printausgabe vom 25. November 2016. Hier geht's zum Abo.
Entgegen des weit verbreiteten Images in der Gesellschaft gehört es nicht zum Alltag eines österreichischen Lobbyisten, mit einem Geldkoffer bei Ministerien ein- und auszumarschieren. Stattdessen besteht der Großteil der Arbeit – nicht viel anders als bei Journalisten – aus Recherche, wie Axel Zuschmann, geschäftsführender Gesellschafter bei Ecker & Partner, beschreibt. Ein Auftrag beginnt meist mit einer soliden Umfeldanalyse, die zum Beispiel eine Medienanalyse beinhaltet: Was wurde über das Unternehmen geschrieben? In welcher Tonalität, und in welchen Medien? Ebenso werden Recherchen zum regulatorischen und gesetzlichen Umfeld angestellt: Welche Interessensvertretungen, welche politischen Entscheider, welche NGO und welche Forschungsinstitutionen sind involviert? „Das ist eine herausfordernde Aufgabe, hilft aber beim Zurechtfinden zwischen Politik und Verwaltung“, sagt Zuschmann.
Ist die Recherche einmal abgeschlossen, so erkennt man für manche Themen, dass hier der direkte Kontakt zum Entscheidungsträger besser ist, als diesem das Anliegen über eine Pressekonferenz in aller Öffentlichkeit auszurichten. „Dann werden Unterlagen zusammengestellt, man positioniert sich als Experte“, sagt Zuschmann: „Es ist wichtig, als Geber und nicht als Bittsteller aufzutreten.“ Wohlgemerkt: Bei den bisher beschriebenen Tätigkeiten handelt es sich nicht um Lobbying im engeren Sinne, sondern um Public Affairs.
„Public Affairs ist die Mutter, Lobbying ist die Tochter“, sagt Zuschmann: Während Public Affairs als die „Außenpolitik“ eines Unternehmens gesehen wird, bei der der gute Kontakt zu Stakeholdern im Vordergrund steht, versteht man unter Lobbying die direkte Beeinflussung von politischen Entscheidungsprozessen mit einem deklarierten Ziel – wobei der Lobbyist selbst nicht gesetzgebend tätig ist, sondern für seinen Arbeitgeber, beziehungsweise seinen Kunden handelt. Die Überschneidung von Public Affairs und Lobbying liegt jedenfalls auf der Hand: Je besser man sich bei den Stakeholdern als verlässliche Quelle und kompetenter Berater positioniert hat, desto leichter fällt das Lobbying.
Basierend auf dieser Begriffsdefinition ist es nicht die Schuld der Lobbyisten, dass deren Branche durch diverse Skandale der vergangenen Jahre in Verruf gekommen ist.
Raum für Interpretation„Bei den Skandalen handelte es sich mehr um Fälle von Korruption und Bestechlichkeit, das sind Fälle für das Strafgesetzbuch“, sagt Peter Köppl, Geschäftsführer von Mastermind Public Affairs Consulting und Präsident der Österreichischen Public Affairs Vereinigung (ÖPAV). Das Erbe dieser Entwicklung ist das Lobbyinggesetz, welches seit 1. Jänner 2013 in Kraft ist und unter anderem die Eintragung von Lobbyisten in ein Register vorsieht, wenn diese gewisse Kriterien erfüllen – einen Überblick über die Voraussetzungen für die Eintragung in das Register und die Strafen bei Zuwiderhandlung gibt die untenstehende Grafik.