BGH-Urteil: Ritter Sport allein darf quadrati...
 
BGH-Urteil

Ritter Sport allein darf quadratisch sein

Ritter Sport
Seit Jahrzehnten wirbt Ritter Sport bereits mit dem Slogan „Quadratisch. Praktisch. Gut.“.
Seit Jahrzehnten wirbt Ritter Sport bereits mit dem Slogan „Quadratisch. Praktisch. Gut.“.

Nach einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem schwäbischen Schokoladenhersteller und Milka-Hersteller Mondelez hat nun der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz entschieden.

Das Ergebnis: Ritter Sport darf auch weiterhin seine charakteristische quadratische Verpackungsform als Marke schützen lassen und bleibt damit die einzige quadratische Schokolade im Supermarktregal. Milka hatte davor zehn Jahre lang versucht, dieses Monopol zu kippen.

Das Urteil der Richter mutet etwas widersinnig an, aber eine Marke kann dann keinen Schutz beanspruchen, wenn es ausschließlich die Form ist, "die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht". So würden die Verbraucher zwar mit der quadratischen Form der Ritter-Sport-Schokoladen "einen Hinweis auf die Herkunft der Schokolade aus einem bestimmten Unternehmen sehen und damit bestimmte Qualitätserwartungen verbinden". Darauf komme es aber nicht an: Die Form habe keinen künstlerischen Wert und führe auch nicht zu Preisunterschieden.

Ritter Sport vermarktet seine Schokolade bereits seit den 1970er Jahren mit dem expliziten Hinweis auf die Form ("Quadratisch, praktisch, gut"). Bereits im November 2018 hatte das Bundespatentgericht dem schwäbischen Familienunternehmen Recht gegeben. Zuvor hatte Mondolenz allerdings 2016 auch schon mal Recht bekommen, als sie argumentierten, die quadratische Form sei vorteilhaft für den Umgang mit der Schokolade etwa beim Transport. Das Bundespatentgericht gab damals dem Antrag auf Löschung der quadratischen Warenformverpackungsmarke zunächst statt. Daraufhin zog Ritter Sport schließlich vor den Bundesgerichtshof.
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