Video-Streit wegen WM: Gericht gibt "Österrei...
 

Video-Streit wegen WM: Gericht gibt "Österreich" recht, "Krone" geht in Berufung

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Die "Krone" will gegen das Urteil des Handelsgericht Wien in Berufung gehen.
Die "Krone" will gegen das Urteil des Handelsgericht Wien in Berufung gehen.

Das erstinstanzliche Urteil des Handelsgericht Wien ist noch nicht rechtskräftig und wird die Justiz auch weiterhin beschäftigen.

Im Rechtsstreit um die Internet-Rechte für die Fußball-WM 2014 zwischen der "Kronen Zeitung" und der Gratiszeitung "Österreich" hat das Handelsgericht Wien nun eine Entscheidung in erster Instanz getroffen. Laut "Österreich" habe die "Krone" in "allen Punkten" verloren, wie die Mediengruppe mitteilte. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, die "Krone" wird in Berufung gehen.

Hintergrund der Auseinandersetzung: Der ORF hatte mit der Krone Multimedia GmbH einen vom Weltfußballverband FIFA abgesegneten Lizenzvertrag abgeschlossen, womit diese berechtigt war, Spielszenen von der Fußball-WM auf Krone.at zu zeigen. Die Tageszeitung "Österreich" hatte eine solche Vereinbarung nicht, brachte auf ihrer Online-Seite oe24.at aber dennoch Ausschnitte der Matches. Die "Krone" klagte "Österreich" daraufhin beim Handelsgericht. "Österreich"-Herausgeber Wolfgang Fellner stützte sich vor Gericht auf das TV-Exklusivrechtegesetz, wonach Sendern ohne Exklusivrechten Kurzberichte erlaubt sind, und erklärte zugleich, dass ihm hochrangige ORF-Manager versichert hätten, dass oe24 im Rahmen des Kurzberichterstattungsrechts Video-Ausschnitte zeigen könne.

Laut "Österreich" wurden nun sämtliche Klagebegehren der "Krone" in erster Instanz abgewiesen. Das Gericht habe auch festgestellt, dass sich die "Krone" selbst rechtswidrig verhalten habe. Der Video-Vereinbarung sei nämlich - entgegen den Angaben der "Krone" - keine finanzielle Gegenleistung "im sechsstelligen Bereich" sondern nur ein unbares Inseraten-Gegengeschäft gegenüber gestanden, und eine vereinbarte Barzahlung von 30.000 Euro sei nie bezahlt worden. Die "Krone" habe sich daher "selbst rechtswidrig verhalten und könne aus ihrem rechtswidrigen Verhalten keine Ansprüche ableiten", so die Mediengruppe "Österreich".

Zudem habe das Gericht laut "Österreich" anerkannt, dass der Erwerb der Video-Rechte vom ORF nicht "exklusiv" erfolgt sei, sondern der ORF entsprechend seines Gesetzesauftrages eine Gleichbehandlung aller Medien sichergestellt habe. oe24 habe deshalb die WM-Videos nach Absprache mit dem ORF verwenden dürfen, ohne damit gegen UWG oder Sorgfaltspflicht zu verstoßen.

"Krone" zeigt sich überrascht

Bei der "Krone" zeigte man sich über die Gerichtsentscheidung überrascht. "Wir erachten das Urteil sowohl was die Beweiswürdigung betrifft, die Richterin hielt Herrn Fellner für glaubwürdiger als Herrn Dr. Wrabetz, als auch in der rechtlichen Beurteilung als verfehlt und werden dagegen in Berufung gehen", erklärte Mediaprint-Justiziarin Anja Schmidt gegenüber der APA. Das Urteil verkenne Rechtslage und Rechtsposition von oe24.at. Zwar stelle das Gericht fest, dass oe24.at zum Zeitpunkt der Fußball EM 2014 kein Fernsehveranstalter und damit nicht zur Bewegtbildnutzung im Rahmen des Kurzberichterstattungsrechtes berechtigt war, die Video-Veröffentlichungen seien allerdings nach Ansicht des Gerichts dennoch rechtmäßig erfolgt, da der ORF aufgrund einer Sonder-Vereinbarung oe24.at gestattet habe, Videos zu veröffentlichen.

"Diese Ansicht ist erstaunlich: nur weil Mitarbeiter des ORF - mag es auch der Generaldirektor selbst gewesen sein - die Meinung äußern, dass unter Umständen ein Recht zu Kurzberichterstattung bestünde, kann daraus doch keine Einwilligung zur kostenfreien Nutzung dieses Bildmaterials abgleitet werden", meinte Schmidt. Zumal oe24.at ganz genau gewusst habe, dass sämtlich FIFA-Fristen zur Vergabe von Lizenzverträgen längst abgelaufen waren und nur mit Krone.at ein entsprechender Vertrag abgeschlossen worden war.

"Werden daraus Konsequenzen ziehen müssen"

"Sollten die in dem Urteil getroffenen Feststellungen in Rechtskraft erwachsen, werden wir daraus natürlich Konsequenzen ziehen müssen", erklärte Schmidt. "Dann müssten wir nämlich zur Kenntnis nehmen, dass es der ORF beziehungsweise dessen Generaldirektor offenbar als 'elegante Lösung' angesehen hat, Krone.at einen substanziellen Betrag für das Bildmaterial der Fußball WM abzuverlangen und uns auch den rigorosen Werbebeschränkungen der FIFA zu unterwerfen und gleichzeitig unserem Mitbewerber dasselbe Material völlig kostenfrei und ohne jede Werbebeschränkung zur Verfügung zu stellen beziehungsweise oe24.at sogar konkret anzuleiten, wie eine kostenfrei Nutzung erfolgen kann."

Die "Krone" würde dann jedenfalls "sämtliche Schäden, die uns dieses Verhalten des ORF verursacht hat, bei eben diesem einfordern", so die Mediaprint-Justiziarin. Die gelte für die bisher entstandenen Prozesskosten in Höhe von derzeit 35.000 Euro, andererseits auf Schäden infolge überteuerter Lizenzrechte, entgangener Werbeeinnahmen und Software-Implementierungskosten zur Umsetzung der FIFA-Vorgaben. "Natürlich werden wir in Zukunft - auch im Sinne unserer Werbekunden - ganz genau prüfen, ob wir überhaupt noch derartige Verträge mit dem ORF abschließen, oder ob wir das Bildmaterial nicht ohnehin kostenfrei nutzen können."
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