Richtlinie hätte bis 19. September in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Die EU-Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen 23 EU-Staaten, darunter Österreich, wegen mangelnder Umsetzung der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD) eingeleitet. Mit der Richtlinie werden unter anderem Vorschriften, die bereits für das Fernsehen gelten, auch auf Anbieter von Video-Sharing-Plattformen ausgeweitet. Wie die EU-Behörde am Montag mitteilte, hätte die Richtlinie bis 19. September in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
In Österreich hat sich die türkis-grüne Bundesregierung im September auf einen Gesetzesentwurf für die Umsetzung der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste geeinigt und diesen in Begutachtung geschickt.