Keine Aufschiebung von Orange-Übernahme
Der deutsche Konzern T-Mobile ist vor dem VwGH mit seinen Beschwerden gegen die Übernahme des Konkurrenten Orange Austria durch die 3G Austria (H3G) abgeblitzt. Der Beschwerde komme keine - wie von T-Mobile beabsichtigt - aufschiebende Wirkung gegen den Orange/Hutchison-Deal zu, entschied der Verwaltungsgerichtshof.
Der VwGH begründet die Ablehnung damit, dass T-Mobile "einen ihr entstehenden unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Nachteil nicht durch Darlegung ihrer gesamten wirtschaftlichen Situation ausreichend konkretisiert" habe.