Gedankenlos fremde Social-Media-Inhalte einbinden könnten Redaktionen ohnehin nicht, warnt Medienrechtsexperte Nikolaus Forgó.
Ein US-Gericht lässt rechtliche Zweifel am Einbetten von Instagram-Posts aufkommen. Was ist erlaubt? Medienrechtsexperte Nikolaus Forgó gibt Antworten.
Es gehört zu den täglichen Tools eines Onlinejournalisten – und entpuppt sich nun mehr denn je als rechtliche Grauzone. Die Rede ist vom Einbetten von Social-Media-Content. Ein US-Gerichtsverfahren veranschaulicht jetzt, auf welch dünnem Eis Redaktionen sich damit bewegen. Auslöser war ein Foto von einem See im Death Valley. Das US-Nachrichtenmagazin Newsweek bat den Fotografen Elliot McGucken um Lizenzierung des Bildes, doch der lehnte ab. So entschied sich die Redaktion für die vermeintlich unproblematische Alternative und bettete McGuckens Instagram-Posting mit dem Bild ein. McGucken klagte daraufhin wegen Urheberrechtsverletzung mit dem Argument, dass er Newsweek nicht die Erlaubnis gegeben habe, das Foto zu verwenden.
Das US-Nachrichtenmagazin dagegen wähnte sich mit den Nutzungsbedingungen von Instagram auf rechtlich sicherem Terrain. Gemäß diesen muss jeder, der Fotos hochlädt, eine Urheberrechtslizenz für Instagram bereitstellen – einschließlich des Rechts, dieselben Rechte an andere Benutzer unterzulizensieren. Newsweek argumentierte, dass diese Lizenz auch für Benutzer der Einbettungstechnologie von Instagram gelte. Folglich benötige man die Erlaubnis des Fotografen nicht, da man indirekt die Rechte über Instagram erhalte.
Bei einem ähnlich gelagerten Fall mit der Newssite Mashable im April hatte eine analoge Argumentation zum Sieg geführt: Die Richterin entschied, dass Fotografin Stephanie Sinclair „Instagram das Recht eingeräumt hat, das Foto unterzulizensieren, und Instagram hat dieses Recht wirksam ausgeübt, indem es Mashable eine Unterlizenz zur Anzeige des Fotos gewährt hat“.
Im Verfahren gegen Newsweek entschied die zuständige Richterin dagegen, dass das Magazin die urheberrechtliche Beschwerde eines Fotografen nicht aufgrund der Nutzungsbedingungen Instagrams zurückweisen könne. Unterstützung für die Fotografen kommt jetzt auch von Instagram selbst. Die Einbettung von Beiträgen anderer Personen gewähre keine automatische Sublizenz, hielt das Bildernetzwerk in einem Statement fest. Gegenüber dem Tech-Blog Ars Technica meinte ein Instagram-Sprecher, die Richtlinien der Plattform würden „von Dritten verlangen, dass sie die erforderlichen Rechte von den jeweiligen Rechteinhabern“ einholen. Dazu gehöre, dass sie über eine Lizenz zum Teilen dieser Inhalte verfügen, wenn eine Lizenz gesetzlich vorgeschrie