Rechtsfragen: Was Publisher und Vermarkter na...
 
Rechtsfragen

Was Publisher und Vermarkter nach Fall des 'Privacy Shields' beachten sollten

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Durch den Fall der Vereinbarung mit den Vereinigten Staaten genossen US-Digitalgiganten eine Sonderstellung, da die Datenübertragung in die USA zugelassen wurde, wo gesetzlich kein vergleichbarer Datenschutz zu jenem in der Europäischen Union verankert ist.

Nachdem das "Privacy Shield" durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Juli gefallen ist, kristallisieren sich nun die rechtlichen Fragestellungen heraus, die Publisher und Vermarkter zeitnah beantworten sollen. "Der Fall des 'Privacy Shields' war ein richtiger Schritt, um die hohen europäischen Datenschutzstandards zu schützen. Beim transatlantischen Datenaustausch gibt es einige Punkte zu beachten, die möglichst schnell geklärt werden sollten, um auf der sicheren Seite zu sein", empfiehlt Eugen Schmidt (AboutMedia), Leiter des Online-Vermarkterkreises.

Grundsätzlich geht es um die Feststellung, ob überhaupt ein Datenverkehr mit den USA stattfindet und um die Feststellung des Vertragspartners sowie die Klärung, ob und wie Daten in den Staaten gehosted werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte den Social-Media-Aktivitäten und allfälligen Plug-ins gewidmet werden. Ebenso muss definiert werden, ob es sich beim empfangenden Unternehmen um einen "elektronischen Diensteanbieter" gemäß Section 702 Intelligence Surveillance Act (FISA) handelt.

Zudem muss die Grundlage des Datentransfers erfasst werden. Dies können beispielsweise Standardvertragsklauseln (SCC), Binding Corporate Rules (BCR), genehmigte Vertragsklauseln oder die ausdrückliche Einwilligung sein. Dementsprechend leiten sich Änderungserfordernisse ab. Beispielsweise sind Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen vorzunehmen oder sogar der Anbieter zu wechseln.

Aufklärungs- und Umsetzungshilfen

Der Online-Vermarkterkreis empfiehlt, die Checkliste der Wirtschaftskammer Österreich durchzugehen, um rasch für Rechtssicherheit zu sorgen. "Die Wirtschaftskammer Österreich hat hier ein ausgezeichnetes Tool vorgelegt, das übersichtlich aufzeigt, was zu tun ist", so Schmidt. Auch der Dialog Marketing Verband Österreich (DMVÖ) hat eine Informationsoffensive für seine Mitglieder gestartet, um diese dabei zu unterstützen, rechtswidrige Datenübermittlungen zu vermeiden. Darin finden alle Interessierten eine ausführliche Beschreibung der Sachlage aus einer einfach verständlichen Praxissicht sowie das Positionspapier des Verbandes mit der klaren Forderung nach einer raschen Lösung durch die EU-Kommission und einer "Schonfrist" in der Übergangszeit durch die Datenschutzbehörden. Exklusiv für Mitglieder steht ein "Erste Hilfe Set" bereit, das aus einer Checkliste mit Tipps und Handlungsanweisungen, einer Liste von europäischen Alternativlösungen und einer Linksammlung besteht.
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