Das Handelsgericht Wien hat festgestellt, dass YouTube für die auf der Medienplattform von Usern begangenen Urheberrechtsverletzungen direkt haftet. Daraus könnten sich weitreichende Konsequenzen ergeben.
Puls 4 hatte auf Unterlassung geklagt und verlangt, dass YouTube erst verhindern müsse, dass Dritte urheberrechtsverletzende Inhalte hochladen. YouTube dagegen hatte sich laut Puls 4 auf das sogenannte Host-Provider Privileg nach den Bestimmungen des E-Commerce Gesetzes berufen, das vorsieht, dass technische Dienstleister als Vermittler nicht für die von einem Nutzer eingestellten Inhalte haften sollen.
Voraussetzung dafür ist aber eine neutrale Rolle. Genau diese neutrale Rolle hat das Handelsgericht Wien verneint: „Durch die erfolgten Verknüpfungen, Sortierungen, Filterungen und Verlinkungen, insbesondere durch Erstellung von Inhaltsverzeichnissen nach vorgegebenen Kategorien, Ermittlung des Surfverhaltens der Nutzer und Erstellung eines maßgeschneiderten Surfvorschlags, Anbieten von Hilfestellungen etc. verlässt YouTube die Rolle eines neutralen Vermittlers und kann sich daher nicht auf das Host-Provider Privileg berufen...", zitierte Puls 4 aus dem Urteil.