Selbstkontrollorgan sah Verstoß gegen Ehrenkodex - "Shades of Grey"-Vorabdruck in "Krone" kein Grund zum Einschreiten
oe24.at, der Internet-Dienst der Tageszeitung "Österreich", wurde vom Presserat wegen eines Live-Tickers über das Begräbnis eines achtjährigen Buben, der von seinem Vater in einer St. Pöltner Volksschule erschossen worden war, verurteilt. Der Live-Ticker aus dem Mai dieses Jahres stelle einen Verstoß gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse dar, hieß es in einer Aussendung des Presserats. Keinen Grund zum Einschreiten sah das Kontrollorgan indes im Zusammenhang mit dem Vorabdruck des Romans "Shades of Grey" in der "Kronen Zeitung".
Der Begräbnis-Live-Ticker von "Österreich" habe nach Meinung des Presserats die Intimsphäre der Familienmitglieder sowie des verstorbenen Kindes verletzt. Die Persönlichkeit des Kindes genieße auch postmortal Schutz. Ein öffentliches Interesse über den Verlauf des Begräbnisses habe in diesem Fall nicht bestanden. Es sei bloß die Neugierde mancher Leser bedient worden. Die Trauerarbeit der Trauernden, die zuvor mitgeteilt hatten, dass sie keine Medienvertreter beim Begräbnis wünschten, sei durch das Vorgehen des Online-Portals jedenfalls erschwert worden. Medieninhaber und Journalisten würden Verantwortung dafür tragen, ob und in welcher Weise eine Kommunikationsform wie ein Live-Ticker genutzt wird. Gerade bei dramatischen Ereignissen wie Katastrophen, Verbrechen oder Todesfällen sei aber besondere Sensibilität gefragt. Positiv vermerkt wurde vom Presserat der Umstand, dass oe24.at den Ticker wegen negativer User-Reaktionen damals vorzeitig abgebrochen und sich entschuldigt hat.
Keinen Grund, ein Verfahren einzuleiten, sah der Presserat unterdessen im Fall der "Kronen Zeitung". Ein Leser empfand den Vorabdruck von Teilen des Romans "Shades of Grey" als Pornografie. Nach Ansicht des Kontrollorgans ist die Veröffentlichung eines Auszuges eines literarischen Werkes, in dem sadomasochistische Vorlieben beschrieben werden, heutzutage im Großen und Ganzen von der Gesellschaft akzeptiert. Bei der Entscheidungsfindung habe neben der Presse- und Meinungsfreiheit auch die Kunstfreiheit eine Rolle gespielt. Über Geschmacksfragen habe der Presserat nicht zu entscheiden, hieß es.