Nach Handelsverband-Beschwerde: Amazon ändert...
 

Nach Handelsverband-Beschwerde: Amazon ändert AGBs zu Gunsten heimischer Händler

Handelsverband Österreich
Amazon hat durch die freiwillige Änderung der Geschäftsbedingungen ein langwieriges Gerichtsverfahren vor dem Kartellgericht vermieden.
Amazon hat durch die freiwillige Änderung der Geschäftsbedingungen ein langwieriges Gerichtsverfahren vor dem Kartellgericht vermieden.

Der Handelsverband setzte sich als Hauptbeschwerdeführer gegen Amazon durch. Der Konzern lenkte außergerichtlich ein und ändert acht Geschäftsbedingungen zu Gunsten aller Händler am Marktplatz.

Amazon hat nach der Beschwerde des Handelsverbandes bei der Bundeswettbewerbsbehörde und einem mehrmonatigen Verfahren nun eingelenkt und ändert acht Geschäftsbedingungen des Amazon-Marktplatzes zugunsten der heimischen Marktplatzhändler in den AGBs. "Heute ist ein guter Tag. Dieser Erfolg ist richtungsweisend. Er zeigt, dass der digitale Raum nicht rechtsfrei ist und sich auch digitale Giganten an die Gesetze halten müssen. Davon profitiert nicht nur der heimische Handel, sondern unsere gesamte Volkswirtschaft. Plötzliche oder unbegründete Kontosperren werden künftig nicht mehr möglich sein", erklärt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. Bereits Mitte August sollen die Änderungen in Kraft treten.

Zu folgenden acht Anpassungen hat die Beschwerde des Handelsverbandesin den Amazon AGBs konkret geführt:

  1. Keine jederzeitige Kündigung oder Aussetzung des Vertrages mit sofortiger Wirkung, ohne Angabe von Gründen. Eine ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen.
  2. Kein unentgeltliches, unwiderrufliches, unbefristetes, weltweites Nutzungsrecht durch Amazon an den von Sellern bereitgestellten Materialien sowie eine Lizenz zur Verwendung, Vervielfältigung, Vorführung usw. Der Umfang der Lizenz, die Marktplatzhändler gewähren müssen, wird reduziert.
  3. Freistellung/Entschädigung von Amazon durch Händler nur bei tatsächlichen Gesetzesverletzungen.
  4. Beschränkung des Haftungsausschlusses, damit beide Parteien grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadenersatz haften.
  5. Änderung der Bedingungen und Bestimmungen des BSA durch Amazon nach freiem Ermessen nur nach Ankündigung.
  6. Auch andere Gerichtsstände als Gerichtsstand Luxemburg Stadt möglich.
  7. Streichung des weitgehenden Haftungsausschlusses bzw. der Haftungsfreistellung betreffend die Lagerhaltung im Programm "Versand durch Amazon".
  8. Verlängerung der dreitägigen Widerspruchsfrist für Marktplatzhändler bei durch Amazon gewährten Erstattungen im Rahmen der A-bis-Z Garantie.
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