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KommAustria informiert YouTuber und Co über mögliche Meldepflicht

Youtube

Keine Meldepflicht soll es für Hobby-YouTuber und private, nicht kommerzielle Internet-Videos geben.

Die Medienbehörde KommAustria verschickt derzeit Informationsschreiben an die Betreiber von YouTube-Kanälen und ähnlichen Angeboten auf anderen Social Media-Plattformen, um über gesetzliche Vorgaben und eine damit verbundene, allfällige Anzeigepflicht solcher Dienste Auskunft zu geben. Betroffen von einer Anzeigepflicht seien nur Angebote, die wirtschaftlich beziehungsweise gewerblich betrieben werden, indem beispielsweise Werbeeinnahmen erzielt oder Produkte platziert werden, und denen die Behörde eine Fernsehähnlichkeit attestiert, wie es in einer Aussendung der Behörde heißt. Private, nicht kommerzielle Hobby-Angebote sind nicht betroffen.

Das Informationsschreiben der KommAustria ist als persönlicher Brief formuliert und erläutert die Kriterien, die ein Online-Videoangebot zu einem anzeigepflichtigen Dienst qualifizieren. Wird ein Online-Videoangebot angezeigt, so prüft die KommAustria noch einmal, ob das betreffende Angebot tatsächlich anzeigepflichtig ist. Eine Anzeigepflicht für Videoabrufdienste im Internet bestehe dann, wenn das Videoangebot Hauptzweck ist und einen gewerblichen Hintergrund hat. In dem Fall sei die Anzeigepflicht verbindlich und ein Verstoß tatsächlich mit Strafe bedroht.

Die Informationskampagne der KommAustria hat bereits im Frühjahr 2017 mit einer Veranstaltung in Wien und (passenderweise) mit der Veröffentlichung von Erklär-Videos auf dem YouTube-Kanal der RTR begonnen. 

Mehr dazu lesen Sie in der kommenden Ausgabe des HORIZONT (Nr. 37).

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