Online-Händler können sich ab sofort um das österreichische "E-Commerce-Gütezeichen" bewerben.
Online-Händler können sich ab sofort um das österreichische
E-Commerce-Gütezeichen bewerben. Jürgen H. Gangoly, Internet-
Ombudsmann, hat mit Trägerorganisationen wie Justizministerium, Wirtschaftsministerium, Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Verein für Konsumenteninformation und den Internet Service Providern Österreich (ISPA) einen Vergabe- und Maßnahmenkatalog rund um seriöses Online-Shopping erarbeitet. Künftige Gütezeichen-Träger müssen sich einem klar definierten Vergabemodus unterwerfen und eine Reihe rechtlicher Rahmenbedingungen, wie Konsumentenschutzgesetz, Fernabsatz-Richtlinie, Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr oder den OECD-Guidlines for Consumer Protection, akzeptieren. Die Umsetzung und Einhaltung der Vergaberichtlinien wird vor der Vergabe und danach durch mindestens jährliche Stichproben und Testeinkäufe von unabhängigen Experten überprüft. Die Ausarbeitung der Gütezeichen-Kriterien brachte in den Bereichen Anbieter-Identifizierung, Vertragsbedingungen, Produktbeschreibung, Zahlungsformen, zulässige Reaktionszeiten, Rücktritts- und Rückgaberecht sowie Datenschutz neue Qualitätsstandards mit sich, erklärt Gangoly. (tl)