Das Oberlandesgericht Köln untersagt das Internet-Geschäftsmodell Powershoppingmacht und macht damit den Weg frei für Entscheidung vor dem deutschen Bundesgerichtshof.
Mit seinem Urteil vom 1. Juni dieses Jahres verbietet das Oberlandesgericht (OLG) Köln dem E-Commerce-Anbieter
PrimusOnline GmbH und seiner gemeinsam mit
RTL Newmedia betriebenen Tochter
PrimusPowershopping mit dem so genannten Powershopping Produkte in verschiedenen Preisstufen anzubieten. Das Gericht sieht darin einen Verstoß gegen das Gesetzt gegen unlauteren Wettbewerb, im spezielen gegen Paragraph 1 UWG, der eine Bestimmung zum Verstoß gegen "die guten Sitten" enthält. Mit der Entscheidung des Kölner OLG ist nun der Weg zum eindeutschen Bundesgerichtshof frei, wo ein Grundsatzurteil erwartet wird. (
as)