Facebook verspricht nach EuGH-Urteil neue Ric...
 

Facebook verspricht nach EuGH-Urteil neue Richtlinien

APA/AFP (Justin Tallis)
Facebook will lieber selbst für die Datenhoheit über seine Seiten haften als sie mit den Usern teilen.
Facebook will lieber selbst für die Datenhoheit über seine Seiten haften als sie mit den Usern teilen.

Spät, aber doch reagiert Facebook auf das jüngste EuGH-Urteil zur Haftung über die Verwendung von Daten und gelobt eine rechtskonforme Überarbeitung der Richtlinien.

Betreiber von Facebook-Seiten und Facebook sind unter bestimmten Voraussetzungen gemeinsam für die Verarbeitung von Nutzerdaten verantwortlich und somit auch haftbar. So entschied vergangene Woche der Europäische Gerichtshof (EuGH). Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Seitenbetreiber festlegt, wie Nutzerdaten für Seitenstatistiken verarbeitet werden und diese mittels gesetzter Cookies erhoben werden.

Facebook hatte bisher zum Urteil geschwiegen, was viele Facebook-Seitenbetreiber verunsicherte. Nun brach der Konzern sein Schweigen und veröffentlichte ein Statement. Darin schreibt das Netzwerk, dass es seine Nutzungsbedingungen und Richtlinien für Seiten aktualisieren werde. Das Update soll klarstellen, wer wofür verantwortlich ist. Somit wolle Facebook die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben für die Seitenbetreiber erleichtern.

"Werden notwendige Schritte unternehmen"

„Wir werden die notwendigen Schritte unternehmen, um es den Seitenbetreibern zu ermöglichen, ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen“, schreibt Facebook. Details zu den aktualisierten Bedingungen gab das soziale Netzwerk jedoch noch nicht bekannt. Klar ist aber: Seitenbetreiber werden keine gleichrangige Verantwortung für die von Facebook durchgeführte Datenverarbeitung erhalten. Dies sei nicht sinnvoll, so Facebook.

Des Weiteren sei das Unternehmen gewillt, sich an aktuelle sowie zukünftige Datenschutzregelungen innerhalb der EU zu halten. Im Zuge dessen verweist Facebook auf die aktualisierten Datenrichtlinien, die darüber informieren, „welche Daten zum Zweck der Bereitstellung eines vollständig personalisierten und kostenlosen Dienstes verarbeitet werden und welche aggregierten Informationen Seitenbetreibern zur Verfügung gestellt werden".

Jahrelanger Streit um Cookies

Dem Urteil des EuGH war ein seit 2011 währender Streit vorausgegangen. Im Fokus war insbesondere die Verwendung von Cookies gestanden. Anhand dieser können Seitenbetreiber Informationen wie Alter, Geschlecht und Beruf erheben und für eigene Zwecke, wie gezielte Werbung, nutzen. Das Urteil bedeutet, dass nationale Datenschutzbehörden bei Verstößen nun auch gegen Seitenbetreiber, und nicht nur gegen Facebook vorgehen können.

[Flavia Forrer]

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