ÖHV-Generalsekretär Markus Gratzer
Die sogenannte Bestpreisklausel ist endgültig Geschichte, die Onlineplattformen scheiterten vor dem Höchstgericht.
Nach jahrelangem Rechtsstreit ist die Entscheidung nun endgültig gefallen - die sogenannten "Bestpreisklauseln" sind Geschichte. Mit diesen war österreichischen Hotels von Buchungsportalen vorgeschrieben worden, dass sie auf den Plattformen ihre Bestpreise anzubieten hatten. Auf der eigenen Webseite konnten die Hotels somit keine günstigeren Tarife offerieren.
Ende 2016 kippte der Nationalrat die Klauseln, doch Booking.com und Expedia legten beim Höchstgericht Beschwerde dagegen ein. Die Plattformen sahen durch den Wegfall der Klauseln Preistransparenz und Vergleichbarkeit für den Konsumenten bedroht. Nun entschied der Verfassungsgerichtshof, dass die Änderungen verfassungskonform sind. Der VfGH hielt weiters fest, dass die Gesetze „die Sicherung eines freien Wettbewerbs und damit auch die Wahrung der Verbraucherinteressen“ bringen.
„Das haben wir jetzt schriftlich vom VfGH: Danke dafür an Booking und Expedia. Die einzigen Profiteure der Ratenparität waren internationale Online-Multis, die Geschädigten die Gäste und die heimischen KMU, die hier Arbeitsplätze schaffen und Steuern abführen“, so ÖHV-Generalsekretär Markus Gratzer: „Wir lassen uns von niemandem mehr verbieten, unseren Gästen auf der eigenen Website günstigere Preise anzubieten als über eine Plattform.“