Datenschutz: noyb beruft gegen Urteil von Lux...
 
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noyb beruft gegen Urteil von Luxemburger Behörde

APA
Datenschutzexperte Max Schrems
Datenschutzexperte Max Schrems

Die Organisation des Datenschutzaktivisten Max Schrems, noyb, hat am Montag Berufung gegen zwei Entscheidungen der Luxemburger Datenschutzbehörde (CNPD) vor dem Luxemburger Verwaltungsgericht eingelegt.

Der Grund dafür sei, dass die Behörde zwei Beschwerden gegen die US-Unternehmen Apollo und RocketReach ablehne mit der Begründung die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) könne außerhalb der EU nicht durchgesetzt werden, teilte noyb in einer Stellungnahme der APA mit.

Der luxemburgische Beschwerdeführer hatte festgestellt, dass seine Daten von den zwei US-Unternehmen verarbeitet werden. Sein Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO) und Löschung (Artikel 17 DSGVO) sei ihm von den beiden Unternehmen nicht angemessen gewährt worden, woraufhin er Beschwerden bei der CNPD eingereicht habe. Nach mehreren Rückfragen des Beschwerdeführers habe die luxemburgische Datenschutzbehörde die Beschwerden schließlich mit der Begründung abgewiesen, dass die verantwortlichen Unternehmen keine Vertretung in der EU hätten - was an sich schon ein Verstoß gegen die DSGVO wäre - und daher ohnehin keine wirksamen Durchsetzungsmaßnahmen gesetzt werden könnten.

Dieser Entscheidung untergrabe eindeutig die vorgesehene internationale Anwendung der DSGVO, kritisiert noyb. Das Gesetz gelte nämlich ausdrücklich für alle Unternehmen, die auf dem europäischen Markt tätig sind, die Frage des Firmensitzes sei egal. "Wenn sich die Datenschutzbehörden weigern, die DSGVO global durchzusetzen, würde das nicht nur die Rechte von europäischen Nutzern unterminieren, sondern auch zu einem Wettbewerbsvorteil für ausländische Unternehmen führen - genau das Gegenteil davon, was die DSGVO bringen soll", erklärte der noyb-Jurist Romain Robert.

Eine Möglichkeit wäre es Vermögenswerte in der EU einfrieren oder sogar den Dienst sperren zu lassen, um die DSVGO durchzusetzen, sagte Catherine Warin, die Anwältin, die noyb in dem Verfahren vertritt. Die CNPD habe ausdrücklich bestätigt, dass die DSGVO auf Unternehmen außerhalb der EU anwendbar sei, betonte Robert. "Glücklicherweise sieht die DSGVO vor, dass Nutzer die Entscheidungen der Datenschutzbehörden vor Gericht anfechten können. Wir hoffen das Gericht stellt nun die Pflichten der Behörde klar", so der Jurist der Datenschutzorganisation.
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