Datenschutz: Neues Gesetz vorerst geplatzt
 

Datenschutz: Neues Gesetz vorerst geplatzt

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Von der Opposition gibt es hinsichtlich der Vorgangsweise Kritik.
Von der Opposition gibt es hinsichtlich der Vorgangsweise Kritik.

Es wurde vorerst eine Novellierung des geltenden Gesetzes ohne Verfassungsänderungen.

Die komplette Neufassung des Datenschutzgesetzes ist zumindest vorerst abgesagt. Da das von der Regierung geschnürte Gesetzespaket an der notwendigen Zweidrittelmehrheit im Nationalrat zu scheitern drohte, haben sich SPÖ und ÖVP auf eine Novellierung des geltenden Gesetzes ohne Verfassungsänderungen verständigt. Die österreichischen Datenschutzbestimmungen sollen damit in Einklang mit den neuen EU-Vorgaben gebracht werden, also der DSGVO.

Die abgespeckte Version wurde am Montag vom Verfassungsausschuss des Hohen Hauses mit SP-VP-Mehrheit gebilligt. So kann die Beschlussfassung noch vor der parlamentarischen Sommerpause erfolgen. In Kraft treten soll die Novelle im Mai 2018 – also rechtzeitig zum EU-weiten Inkrafttreten der DSGVO.

Kritik von Opposition

Von der Opposition gibt es hinsichtlich der Vorgangsweise Kritik. Es sei nicht seriös, eine Gesetzesvorlage bereits während der Begutachtungsphase im Nationalrat einzubringen und dann kurzfristig auch noch einen umfangreichen gesamtändernden Abänderungsantrag vorzulegen, waren sich Grüne, FPÖ, NEOS und Team Stronach einig.

Seitens der Koalitionsparteien erklärten Eva-Maria Himmelbauer und Harald Troch, dass im vorgelegten Abänderungsantrag einige im Begutachtungsverfahren vorgebrachte Einwände berücksichtigt wurden.

Für die Forschung soll es Öffnungsklauseln geben

Um Wissenschaft und Forschung nicht zu behindern, sind laut Himmelbauer noch Änderungen geplant, wobei Thomas Drozda auf Verhandlungen zu entsprechenden Materiengesetzen verwies.

In diesem Zusammenhang fassten die Abgeordneten mit S-V-G-Mehrheit auch eine so genannte Ausschussfeststellung, mit der sie das Vorhaben bekräftigten, von einschlägigen "Öffnungsklauseln" der EU-Datenschutzverordnung Gebrauch zu machen.  Konkret geht es ihnen um praxisnahe Regelungen für Datenverarbeitungen für Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder statistische Zwecke, die im öffentlichen Interesse liegen.

Mit der Novellierung des Datenschutzgesetzes wird der neuen DSGVO Rechnung getragen und eine neue EU-Datenschutz-Richtlinie für den Bereich der Inneren Sicherheit umgesetzt. Zudem werden Erfahrungen in der Praxis mit den geltenden Datenschutzbestimmungen berücksichtigt und etwa die Regelungen betreffend Videoüberwachungen adaptiert. Die Zuständigkeit für den Schutz manueller personenbezogener Dateien bleibt allerdings bei den Ländern.

Rasche Beschlussfassung ist notwendig

Eva-Maria Himmelbauer verwies darauf, dass die Unternehmen ausreichend Zeit bräuchten, um sich auf die neue Rechtslage vorzubereiten. Harald Troch hält es angesichts der Verantwortung, für in Ordnung, "dass in dieser Frage Gas gegeben wird": "Wir machen Nägel mit Köpfen."

Pflicht zur Ernennung von Datenschutzbeauftragten

Direkt in der Datenschutz-Grundverordnung geregelt sind etwa die Pflicht zur Ernennung eines Datenschutzbeauftragten und zur Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen, wobei die Bestimmungen sowohl die öffentliche Hand als auch den privaten Sektor betreffen. Demnach müssen etwa öffentliche Behörden und Stellen, die Datenverarbeitungen durchführen, sowie Unternehmen, in denen Datenverarbeitungen zur Kerntätigkeit zählen, in jedem Fall einen Datenschutzbeauftragten benennen.

In diesem Sinn sieht das neue Datenschutzgesetz für jedes Bundesministerium zumindest einen -weisungsfreien - Datenschutzbeauftragten vor. Aufgabe der Datenschutzbeauftragten ist es insbesondere, die interne Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen zu überwachen.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie unter unserer Sammelrubrik: http://www.horizont.at/home/dsgvo/

(red.)

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