Ein Gastkommentar zur aktuellen Debatte von Gerhard Kürner, CEO von 506
Mit der Entscheidung der österreichischen Datenschutzbehörde von letzter Woche, dass der Einsatz von Google Analytics in der diskutierten Form gegen die DSGVO verstößt und damit nicht rechtskonform ist, gehen die Emotionen wieder hoch. Es zeigt auch erneut die Angreifbarkeit und Rechtsunsicherheit von Website- und Webshop-Daten radikal auf. Je nach Sichtweise ist diese Entscheidung entweder eine Katastrophe oder einfach das nächste Datenschutzproblem, welches durch Maßnahmen und Einschränkungen in den Griff zu bekommen ist.
Mir persönlich geht es dabei nicht um "Google-Bashing" – ich finde viele der technologischen Errungenschaften von Google hervorragend – sondern um die meines Erachtens nach immer noch vorherrschende Meinung, dass die eigene Datensouveränität über Websitedaten keine Relevanz hat. Wie sonst ist es zu erklären, dass Google Analytics, durch die sehr erfolgreiche Nutzung der Daten für sein eigenes Ökosystem, einen Weltmarktanteil von über 86 Prozent hat.
Da sich die Behörde im behandelten Fall nicht explizit zur Einwilligung für die Datenübermittlung in die USA (oder ein anderes Drittland) geäußert hat, ist es derzeit möglich, mit einer solchen Einwilligung zu arbeiten, wie sie z.B. von post.at verlangt wird. Es scheint jedoch wahrscheinlich, dass diese Zustimmung bald bei den Behörden landet und, wenn Google nicht darauf reagiert, die Nutzung des weit verbreiteten Tools sehr erschweren könnte.
Das grundsätzliche Problem, abseits der rechtlichen Fragen, bleibt also bestehen. Solange die eigenen Daten nicht einem selbst gehören und mit anderen und, um auch auf die aktuelle Entscheidung Bezug zu nehmen, erst recht mit einem rechtlich unsicheren Drittland geteilt werden. Es geht also nicht um die korrekte Nutzung, sondern vielmehr möchte ich die eigene Datenhoheit über diese doch sehr wertvolle Website- und Webshop-Daten in meinen Händen haben oder in den Händen eines internationalen Technologiekonzerns.
Google Analytics einfach abzuschalten wäre zwar eine rechtliche, aber keine wirtschaftlich zielführende Ad-hoc-Lösung. Schließlich sind Website-Daten oft der Beginn einer Kundenbeziehung. Sie ermöglichen eine gezielte und effiziente Marktbearbeitung. Kein Unternehmen kann es sich leisten, diesen Wettbewerbsvorteil ungenutzt zu lassen. Darüber hinaus sind diese Daten für Unternehmen der zentrale Steuerungsfaktor in der Kommunikation mit Neu- und Bestandskunden. An einer datenbasierten Steuerung der Marketingprozesse führt kein Weg vorbei.
Jedoch muss es DSGVO-konform sein. Nur so können Unternehmen rechtssicher und damit unangreifbar für Dritte ein umfassendes Bild ihrer Kunden- und Marketingprozesse erhalten, den eigenen Unternehmensservice und die Kundeninteraktion konsequent verbessern und damit Kundenzufriedenheit und Geschäftserfolg steigern.
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