„Politische Werbung ist für ein öffentliches Unternehmen immer ein heikles Thema“, so ÖBB-Werbung-Geschäftsführer Andreas Höglinger.
ÖBB-Werbung reagiert auf Sachbeschädigungen während des Präsidentschaftswahlkampfs.
Die ÖBB-Werbung möchte Werbung für politische Parteien auf und in Zügen sowie Bussen künftig einschränken. Werbung beispielsweise auf Citylights in den Bahnhöfen wird weiterhin möglich sein. Eine entsprechende Richtlinie wird derzeit überarbeitet und soll nach intensiven Gesprächen auch mit Parteienvertretern voraussichtlich ab Juni 2017 gelten. Grund für diesen Schritt seien Sachbeschädigungen, Verschmutzungen und Kundenbeschwerden während des Bundespräsidentschaftswahlkampfs. Betroffen war die Wahlwerbung mehrerer Parteien.
"Es geht nicht um Riesenetats. Aber politische Werbung ist für ein öffentliches Unternehmen immer ein heikles Thema. Hier kommen gerade Unternehmen wie die ÖBB rasch in den Verdacht, eine Partei zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Deswegen wollen wir besonders rasch und transparent dazu kommunizieren", betont Andreas Höglinger, Geschäftsführer der ÖBB-Werbung gegenüber HORIZONT. "Transparenz und Äquidistanz zu allen politischen Bewerbern sei besonders wichtig", heißt es weiters von Seiten der ÖBB-Werbung. Die neuen Richtlinien betreffen nur "besonders impactstarke Werbeformen, die von den Kunden ganz besonders stark mit den ÖBB assoziiert werden, zum Beispiel Station Branding, Lok-Branding et cetera."
Werbesujets auf einzelnen Citylights in Bahnhöfen sowie von Kooperationen mit öffentlichen Institutionen, etwa Bundesministerien, sollen weiterhin möglich sein. Die ÖBB-Werbung hatte vor der Nationalratswahl 2015 detailliert festgelegt, ob und in welcher Form politische Werbung auf Flächen erlaubt ist, die den ÖBB-Konzerngesellschaften gehören. Zum Beispiel: Wann und wie eine politische Partei in einem ÖBB-Zug oder auf einem Postbus werben darf.