Movelight: Aufregung um Lichtwerbung
 

Movelight: Aufregung um Lichtwerbung

Peter
Lichtwerbung ist in der Inneren Stadt nicht mehr allzu gerne gesehen. Das beruhe aber auf einem einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung, betont man im Bezirksamt.
Lichtwerbung ist in der Inneren Stadt nicht mehr allzu gerne gesehen. Das beruhe aber auf einem einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung, betont man im Bezirksamt.

Im ersten Wiener Bezirk will man vor der anstehenden Weihnachtszeit Lichtwerbung eindämmen. Auch Teile der Wirtschaftskammer sind gegen Licht am Trottoir.

Dieser Artikel ist zuerst in Ausgabe Nr. 44 des HORIZONT erschienen. Noch kein Abo? Hier klicken!

Wenn bald die Adventszeit wieder beginnt, geben sich die Einkaufsstraßen besonders Mühe, im besten Licht zu erstrahlen. Einige Lichtquellen könnten aber in der Wiener Innenstadt bald wegfallen. Denn hier will man „Aufräumen bei Lichtwerbung“, sagt Paul Schmidinger, Sprecher des Bezirksvorstehers Markus Figl. Stark betroffen ist davon unter anderem Peter Thim. Der Unternehmer gründete 1991 die Firma Movelight, die unter anderem Lichtprojektionen von Firmenlogos auf den Gehsteig anbietet. Um eine Genehmigung habe er dafür nie angesucht, meint Thim zum HORIZONT. Der damalige Leiter der MA 19 sei von der Werbeform wegen der Umweltfreundlichkeit und der Sichtbarkeit erst ab der Abenddämmerung sehr angetan gewesen und habe gemeint, man brauche dafür keine Genehmigung, erzählt Thim.

Seit einigen Monaten werden nun Movelight-Kunden von der MA 46 angeschrieben, Grundstückbenützungsbewilligungen der Eigentümer vorzulegen. Mit Hinweis auf die nun schon 26 Jahre andauernde Verwendung habe er zunächst ablehnend reagiert, nun will er sich bemühen, diese zu besorgen, sagt Thim. „Niederschmetternd“ sei für ihn aber ein Bescheid der Wirtschaftskammer gewesen. In diesem – dem HORIZONT vorliegenden – Schreiben spricht sich die Abteilung Stadtplanung und Verkehrspolitik „nach Abstimmung mit der Sparte Handel, Sparte Information und Consulting und dem Einkaufstraßenverein“ gegen die Installation von Lichtwerbung aus. Argumentiert wird damit, dass die Lichtprojektionen den Konsumenten verwirren würden. Zudem seien „Wohlfühl­einkaufserlebnis“, „Ambiente“ und „Shoppingerlebnis“ gefährdet, sowie Bemühungen um weihnachtliches Ambiente konterkariert.

Die zuständige Stelle der Wirtschaftskammer meinte dazu, die Stadt Wien habe die Wirtschaftskammer Wien im Zuge des Entscheidungsprozesses zu Lichtwerbung mittels Projektionen um ihre Meinung ersucht. "Der Großteil der betroffenen Unternehmen in der City steht laut Rückmeldungen solchen Lichtprojektionen ausgesprochen skeptisch gegenüber", meint ein WK-Sprecher zu HORIZONT. Beispielsweise hätten sich "alle großen Einkaufsstraßenvereine der City gegen die immer zahlreicheren Lichtwerbungen über Projektionen auf den Boden ausgesprochen". Da die Wirtschaftskammer Wien zum Interessensausgleich gesetzlich verpflichtet sei, "konnte hier keine positive Meinung abgegeben werden", heißt es.

Mit der Abteilung Werbung und Marktkommunikation habe übrigens niemand vorher gesprochen, meint Obmann Marco Schreuder zum ­HORIZONT. Er wäre dafür, dass diese „umweltschonende und flexible Werbeform eine Möglichkeit im öffentlichen Raum erhält“. Man müsse nun abwarten, wie das Verfahren ausgehe, er halte es aber für „ein starkes Stück“, jemandem die Geschäftsgrundlage zu entziehen, so Schreuder. Er bedaure es auch, dass Bezirksvorsteher Figl hier „auf der Bremse stehe“.

Diesen sieht auch Thim als den Mann, der die Sache ins Rollen brachte. Besonders schade findet der Unternehmer, dass er trotz fünfmaligen Versuchs keinen Termin bei Figl erhalten habe, um die Sache zu besprechen. „Er hat einfach nicht den Mumm gehabt, mit mir zu sprechen und das geht gar nicht“, sagt Thim. 

Diese Vorwürfe will man im Bezirksamt nicht auf sich sitzen lassen. Thim habe lediglich eine Woche vor der Verhandlung um einen Termin angefragt und sei an die zuständige Stadträtin Patricia Davis verwiesen worden. Davis habe Thim auch kontaktiert, meint sie zum HORIZONT. Sie habe ihn aufgeklärt, dass „abgelaufene, also nicht mehr gültige Bewilligungen komplett neu ausgestellt werden müssen“. Das gehe nur auf Basis der zur Antragstellung gültigen Rechtslage. Die Straßenverkehrsordnung hat sich hier auf jeden Fall geändert. Zudem verweist Davis darauf, dass die Reduzierung von Lichtwerbung bereits am 24. Februar 2016 einstimmig in der Bezirksvertretung beschlossen wurde.

Thim hat jedenfalls mittlerweile einen Anwalt eingeschaltet. Dieser möchte aus der jahrelangen „bewussten Duldung“ der Lichtwerbung einen Rechtsanspruch ableiten. Die Entscheidung liege alleine bei der MA 46, meint Schmidinger. „In dieser Rechnung kommt der Bezirksvorsteher nicht vor.“ Bei der MA 46 wollte man mit Hinweis auf das laufende Verfahren keine Auskünfte geben.



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