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Klarstellung

IAB kontert Kritik zur Bestellung von Cosima Serban

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Cosima Serban wurde zur neuen Vizepräsidentin des iab austria gewählt.
Cosima Serban wurde zur neuen Vizepräsidentin des iab austria gewählt.

Der IAB hat auf die Kritik zur Bestellung von Cosima Serban als neue Vizepräsidentin reagiert und das Prozedere zur Wahl erklärt.

Das interactive advertising bureau austria (iab) hat mit Cosima Serban am 27. Jänner eine neue Vizepräsidentin bekanntgegeben. Sie folgt in dieser Funktion Alexandra Vetrovsky-Brychta nach, die das Amt bei Österreichs größter Interessenvertretung der Digitalwirtschaft auf eigenen Wunsch zurückgelegt hat. Serban hatte bereits Vorstandsfunktionen innerhalb des iab austria inne und zeichnete in der letzten Funktionsperiode, von 2017 bis 2019, unter anderem für die Ausrichtung der Knowledge-Events verantwortlich.

„Korrektes und schnelles Verfahren“

Die Bestellung von Serban sorgte in der Branche auch für Kritik, weshalb der IAB nun in einer Aussendung in die Offensive geht und das Prozedere rund um die Wahl offen legt. „Nach dem Rücktritt der ehemaligen Vizepräsidentin gemäß § 11 Abs. 9 der Statuten haben wir ein statutenkonformes, juristisch korrektes und schnelles Verfahren zur Neubesetzung der vakanten Position gestartet“, erklärt IAB-Präsident Markus Plank (Adverserve) in einer Aussendung. „Vor dem Hintergrund der umfangreichen und herausfordernden Aufgaben des iab austria in den kommenden zwei Jahren haben wir großen Wert auf eine zukunftsorientierte Lösung gelegt, um die gesetzten Ziele und Aufgaben rasch operativ anzugehen.“
Die wesentlichen Punkte der Bestellung von Seiten des IAB zusammengefasst:
  • § 11 sieht die Zusammensetzung des Vorstands aus mindestens fünf und maximal 13 Personen vor. Darin sind Präsident, Vizepräsident, Kassier und Schriftführer inkludiert. Die Position des Vizepräsidenten ist statutarisch festgelegt.
  • Beim Ausscheiden eines Vizepräsidenten besagt § 10 Abs. 5, dass die Nachbesetzung durch eine Person erfolgen muss, die ebenfalls für die Präsidentschaftsfunktion kandidiert hat. Ein automatisches Nachrücken findet im Fall statt, dass der Kandidat mit den nächsthöchsten Stimmen derselben Gruppe entstammt. Gibt es keinen Kandidaten aus dieser Gruppe, kann auf alle weiteren Präsidentschaftskandidaten zurückgegriffen werden. Eine Neuwahl ist nicht obligatorisch. Die Statuten des iab austria sehen auch die Möglichkeit einer automatischen Nachrückung vor.
  • Cosima Serban wurde entsprechend der Statuten mit einstimmiger Mehrheit in den Vorstand kooptiert.
  • Beim Ausscheiden eines Vorstands rückt gemäß § 4 Abs. 2 der Kandidat in den Vorstand nach, der in der jeweiligen Gruppe (Vermarkter, Agenturen oder Medien) die meisten Stimmen bei der Wahl auf sich vereinen konnte. Gibt es keine weiteren Kandidaten aus dieser Gruppe, erfolgt gemäß Statut auch keine Nachbesetzung daraus.

Der gesamte Prozess entspräche laut Plank dem definierten Vorstandsprogramm, das auf Transparenz, Wahrung der Mitgliederinteressen und Förderung der Meinungsvielfalt im iab austria ausgerichtet ist. Sämtliche Schritte der personellen Umstrukturierung im Vorstand des iab austria erfolgten unter Einbeziehung juristischer Expertise, um für alle Beteiligten zu jedem Zeitpunkt Rechtssicherheit zu garantieren.

„Im Namen des gesamten Vorstands freue ich mich, dass wir durch die personelle Neuaufstellung die festgelegte Roadmap zügig, konstruktiv und professionell verfolgen werden. Die nunmehrige personelle Zusammensetzung des Vorstands erlaubt eine fokussierte Arbeit und Konzentration auf die Aufgaben des iab austria“, so Plank weiter. Beim kommenden Kick-off-Event des neuen After-Work-Formats will der IAB konkrete Projekte und Vorhaben präsentieren.

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