Jetzt auch Werbeabgabe für Postwurf
 

Jetzt auch Werbeabgabe für Postwurf

Ein aktueller Erlass des Finanzministeriums weitet nun die Werbeabgabe auch auf unadressierte Werbesendungen aus, was der Branche weitere Belastungen zwischen vier und acht Millionen Euro bringen wird.

Ab 1.Juni 2003 müssen Werbemittelverteiler 5 Prozent des Beförderungsentgeltes als Werbeabgabe an den Fiskus abliefern. Das ist nun endgültig die Konsequenz aus der Klage des WirtschaftsBlattes, die sich gegen die Ungleichbehandlung eines Prospektes als Zeitungsbeilage gegenüber dem Prospekt als Postwurf richtete.

In einem neuen Erlass des Finanzministeriums wird den Auftragnehmern nun vorgeschrieben, für verteilte Werbesendungen 5 Prozent Werbeabgabe abzuliefern. Bemessungsgrundlage ist dabei das kassierte Beförderungsentgelt jeder unadressierten Werbesendung.

Sonderformen von allgemein adressierten Postwürfen wie "an den Gartenbesitzer des Hauses" gelten übrigens als nicht adressiert und unterliegen neuerdings der Werbeabgabe. Bei redaktionell aufgemachten Titeln wie Gratiszeitungen sind diese nicht hinsichtlich ihres Beförderungsentgeltes, sondern der darin enthaltenen Anzeigenwerbung abgabepflichtig. Der Berufsgruppen-Obmann der Direct-Mail-Branche, Anton Feistl, kalkuliert mit einem durch den vorliegenden Erlass erhöhten Gesamtaufkommen für die Werbeabgabe (derzeit: 90 Millionen Euro) um vier (für 2003) bzw. acht (für 2004) Millionen Euro.

Was der Fachverband Werbung und Marktkommunikation immerhin erreichen konnte, ist, dass der Erlass keine rückwirkende Erhebung inkludiert, dass adressierte Werbesendungen nicht betroffen sind und dass die Druck- und Produktionskosten als Bemessungsgrundlage ausgeklammert werden konnten.

(spr)




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