Anlassgesetzgebung und der Gewerbeschein im B...
 

Anlassgesetzgebung und der Gewerbeschein im Blick des PRVA

Robert Harson
Julia Wippersberg, seit März Präsidentin des PRVA, fordert mehr Absendertransparenz auf Facebook- und Content-Marketing-Seiten.
Julia Wippersberg, seit März Präsidentin des PRVA, fordert mehr Absendertransparenz auf Facebook- und Content-Marketing-Seiten.

Julia Wippersberg, Präsidentin des Public Relations Verband Austria, spricht mit HORIZONT über die Auswirkungen von Dirty Campaigning auf die PR-Zukunft.

Dieser Artikel ist zuerst in Ausgabe Nr. 44 des HORIZONT erschienen. Noch kein Abo? Hier klicken!

Die Causa Silberstein hat die PR-Branche aufgewühlt. Aber, so warnt Julia Wippersberg, Präsidentin des Public Relations Verband Austria, im Gespräch mit HORIZONT: „Man darf eine Schwäche nicht fürs System nehmen.“ Einen Schaden für die PR-Branche sähe sie nur, „wenn sich ein ,anything-goes‘-Zugang durchsetzen würde, diese Mentalität sehe ich aber nicht im Geringsten.“ Nachgeschärft werden müssten etwa die Erwartungen auf Auftraggeberseite durch eine „bewusstere Wahl von PR-Beratern.“ Das mache notwendig, dass „State-of-the-Art arbeitende Agenturen leicht erkannt werden können, wenn sich Unternehmen etwa zum ersten Mal für eine Zusammenarbeit mit einer Agentur entscheiden.“ Solch eine Erkennbarkeit sei durch die Zertifizierung mit dem Österreichischen PR-Gütezeichen schon gewährleistet. 

Für die Eindämmung von Dirty Campaigning erachtet Wippersberg den gesetzlichen als auch den selbstregulierenden Bereich als wichtig: „Ich stehe hier für ein Nebeneinander der Regelungen. Allerdings ist nicht immer alles legitim, was legal ist. Und nicht alles, was das Gesetz erlaubt, ist in einer Gesellschaft akzeptiert.“ Eindeutigen Bedarf für Maßnahmen verortet sie jedoch „nur zum Teil im Bereich der Gesetzgebung.“ Wie Bernhard Krumpel, Berufsgruppensprecher für PR im WKO-Fachverbanband für Werbung und Marktkommunikation (siehe Interview), spricht sie sich für Absendertransparenz auch auf Facebook- oder Content-Marketing-Seiten aus. Zwar gebe es Regelungen, die würden aber nicht immer eingehalten. 

,Bin die Letzte, die dagegen wäre‘

Anlassgesetzgebung hält Wippersberg für problematisch, „aber wenn es einen Straftatbestand gegen Dirty Campaigning gibt, bin ich die Letzte, die dagegen wäre. Wünschenswert wäre dabei, dass sich die gesetzgebenden Organe für die Definition des Begriffs Unterstützung bei PR-Profis holen“, stimmt sie mit Krumpel überein. Für eine Verschärfung des Gewerbescheins müsste man gemeinsam mit der Wirtschaftskammer überlegen, ob und welche Beschränkungen Sinn haben würden, und vor allem: welche Voraussetzungen. „Die Ausbildung kann es nicht sein. Wir haben viele hervorragende PR-Profis, die nicht oder nicht einschlägig studiert haben“, so Wippersberg. Da der Gewerbeschein frei sei, könne dieser per se kein Gütesiegel oder Qualitätsnachweis sein, was aber durch das Österreichische Gütesiegel bereits abgefedert würde. Bezüglich des §264 StGB, der die „Verbreitung falscher Nachrichten bei einer Wahl oder Volksabstimmung“ regelt, sagt Wippersberg: „Der Paragraph ist ja für einen anderen Sachverhalt geschaffen worden. Ich glaube nicht, dass man den auf regelmäßige professionelle Kommunikationsarbeit erweitern sollte – und kann.“ Eine Sichtweise, die den PRVA vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation derzeit anscheinend unterscheidet. Weiters fügt Wippersberg hinzu: „Ethische Mindeststandards gelten ja nicht nur in Wahlzeiten, sondern grundsätzlich.“ Eine Sichtweise, die die PR-Branchenvertreter gewiss eint. 
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