Nationalrat beschließt Postmarktgesetz
Post spricht von akzeptablen Kompromiss, VÖZ von verpasster Chance zur Liberalisierung.
Der Nationalrat hat in seiner heutigen Sitzung das Postmarktgesetz beschlossen, dass letztendlich die Rahmenbedingungen für die vollständige Liberalisierung des Briefmarktes per 1. Jänner 2011 sorgen soll. Die Post spricht von empfindlichen Einschnitten aber auch positiven Effekten: „Alles in allem beinhaltet das Gesetz Regelungen, die uns gewisse Freiheiten einräumen, beispielsweise in der Preisgestaltung für Großkunden oder in der Modernisierung des Filialnetzes; es enthält jedoch auch Lasten, die uns auferlegt bleiben, wie etwa die Finanzierung der Kosten für den Universaldienst. In Hinblick auf die bevorstehende Marktliberalisierung sollte es uns nun jedoch besser möglich sein, die Post zukunftssicher aufzustellen. Neben Umsatzsteigerungen sind aber weiterhin Maßnahmen, etwa im Kosten- und Personalbereich, nötig“, erklärt Post-Generaldirektor Dr. Georg Pölzl.
Hausbrieffachanlagen kosten 40 Millionen Euro
Durch eine Regelung gegen Lohndumping, bei der den konzessionierten Postdienstanbietern die Einhaltung der jeweiligen einschlägigen Kollektivverträge vorgeschrieben wird, wären nun Mindeststandards vorgegeben worden, so die Post per Aussendung. Nachteilig für die Post wirkt sich hier aber die auf ihre Kosten erfolgende Umrüstung der Hausbrieffachanlagen aus. Rund 40 Millionen Euro werde die Post in den nächsten Jahren dafür investieren müssen. "Zwar wird der Mitbewerb diese Kosten dort, wo er aktiv wird, später entsprechend seines Marktanteiles mittragen müssen, die Vorfinanzierungen und die Hauptlast der Umrüstungskosten werden aber der Post aufgebürdet", so die Post im O-Ton. Und weiter: "Die Kosten für den Universaldienst, der der Post auch weiterhin die Zustellung von Brief- und Paketsendungen (bis 10 Kilogramm) sowie von Zeitungen und Zeitschriften an jede Adresse Österreichs an jedem Werktag vorschreibt, werden auch künftig größtenteils von der Post zu tragen sein. Die im Gesetz verankerte Fondslösung, die die Kosten für den Universaldienst anteilig je nach Marktanteil auf die Betreiber von konzessionierten Postdiensten aufteilt, wird dazu führen, dass die Post als größter Anbieter selbst zu einem überwiegenden Teil diesen Fonds speisen wird."
1650 Postämter fix
Durch das neue Postmarktgesetz ist nun erstmals die Zahl der Poststellen in Österreich und deren Lage fix geregelt. Mit 1.650 Post-Geschäftsstellen in Österreich wird das Netz künftig dichter sein. In städtischen Gebieten muss mindestens eine davon für 90 Prozent der Bevölkerung in einem Umkreis von zwei Kilometern, im ländlichen Raum im Umkreis von 10 Kilometern erreichbar sein. Kann eine Post-Geschäftsstelle von der Post selbst nicht wirtschaftlich geführt werden, besteht weiterhin die Möglichkeit, einen Post.Partner mit den postalischen Dienstleistungen zu beauftragen. Dies muss allerdings zuvor noch in einem aufwändigen Schließungsverfahren legitimiert werden.
Pölzl resümiert: "Für uns ist dieses Postmarktgesetz ein gerade noch akzeptabler Kompromiss. Er macht es nötig, auch in Zukunft alle Möglichkeiten auszunützen, um sowohl umsatzseitig als auch kostenseitig Verbesserungen zu erzielen. Wir müssen, wollen und werden auch weiterhin den Universaldienst – im Sinne der postalischen Grundversorgung Österreichs – in gewohnt hoher Qualität erfüllen und haben nun auch die dazu notwendigen klareren Rahmenbedingungen durch das neue Postmarktgesetz bekommen.“
VÖZ: Liberalisierung auf 2013 aufgeschoben
Wie HORIZONT und HORIZONT online mehrmals berichteten, gab es von Seiten anderer Marktteilnehmer - Anbieter wie Kunden - harsche Kritik. Unter ihnen auch der Verband Österreichischer Zeitungen, der sich ebenfalls per Aussendung an die Öffentlichkeit wendet: "Mit dem heute vom Nationalrat beschlossenen neuen Postmarktgesetz, welches die Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Postmarktes in den nächsten Jahren absteckt, wurde die Chance auf eine tatsächliche Liberalisierung verpasst und die Monopolstellung der Post bis auf Weiteres abgesichert." Der richtlinienwidrige und EU-wettbewerbsrechtswidrige Zustand des heimischen Postmarktes würde dadurch prolongiert. Die Umrüstung der Hausbrieffachanlagen und Landabgabestellen, die wesentliche Voraussetzung für die Entstehung eines freien Wettbewerbsmarktes ist, wurden ohne Übergangslösung auf Ende 2012 verschoben. Dadurch wird die von der EU mit 1. Jänner 2011 vorgegebene Frist für die Vollliberalisierung des Postmarktes um weitere zwei Jahre hinausgezögert. Darüberhinaus sei die Post auch als einziger Postdiensteanbieter von der Mehrwertsteuer befreit.
Zeitungszustellung strittig
Laut VÖZ ist auch die Gleichstellung in der Zeitungszustellung nicht gewährleistet: "Eine Ausgestaltung des Postmarktgesetzes im Hinblick auf die demokratiepolitisch notwendige Absicherung der Zustellung von Zeitungen und Magazinen wurde sehenden Auges verhindert," ist in der Aussendung zu lesen. Und weiter: "Nach der nunmehr beschlossenen Regelung sind lediglich Zeitungs-Zustellunternehmen, die im ausschließlichen Besitz von Medieninhabern oder Verlegern stehen, vom Postmarktgesetz ausgenommen." Der VÖZ habe wiederholt darauf hingewiesen, dass diese Regelung zu kurz greift, da damit keine Marktgleichheit gesichert wird. Die Zeitungszustellung, die in Ermangelung eines äquivalenten Postangebotes in den letzten Jahren von den österreichischen Verlagen - teilweise in Zusammenarbeit mit Logistikunternehmen - aufgebaut wurde, werde damit gefährdet.
"Versorgungssicherheit gefährdet"
Beim neuen Postmarktgesetz würden Massensendungen von der Universaldienstverpflichtung ausgenommen und gleichzeitig für private Anbieter Markteintrittsbarrieren geschaffen, meint der VÖZ. Dies würde die Versorgungssicherheit für den ländlichen Raum gefährden und könne noch dazu für Unternehmen zu empfindlich höheren Tarifen führen.
[Rainer Seebacher]



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