Transparenz auf dem Papier

Editorial von Sebastian Loudon

Die Verwirrung ist groß, die Kopfschmerzen sind es auch. Die Medienbehörde Komm­Austria bemüht sich redlich, das Unding namens „Bundesverfassungsgesetz über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums“ – vulgo Medientransparenzgesetz – zur Verwirklichung zu bringen. Zwischen 1. und 14. Oktober müssen die mehr als 5.500 Rechtsträger ihre Werbeausgaben bei und Kooperationen mit periodischen Medien selbst in eine Datenbank eingeben – inklusive Gegengeschäften, versteht sich! Hier finden sich die Achenseeschiffahrt GmbH oder das Wolkenstein’sche Damenstift in bester Gesellschaft mit dem Verbund, den ÖBB und allen Bundesministerien. Die meisten der Tausenden kleinen Unternehmen werden wohl unter dem Schwellenwert von 5.000 Euro in einem Quartal liegen, das heißt aber nicht, dass sie nicht verpflichtet sind, zu melden. Vielmehr müssen sie fristgerecht eine Leermeldung abgeben; tun sie das nicht, brummen ihnen die KommAustria-Juristen nach einer Schonfrist von weiteren vier Wochen eine Strafe von 20.000 Euro auf. Redlich, aber einigermaßen verzweifelt bemüht sich daher die Medienbehörde, die betroffenen Unternehmen zu informieren – mit eigenen Informationsveranstaltungen. Allein: Niemand fällt der Illusion anheim, dass die Botschaft über das komplizierte Gesetz flächendeckend ankommt. Ein Sack Flöhe wirkt dagegen wie eine Volksschulklasse in Zweierreihe.

Nun kann man einwerfen, mit diesem Zirkus habe sich die KommAustria herumzuschlagen, das ­betreffe die Medienbranche ohnehin nicht unmittelbar – viel wichtiger ist es, endlich zu wissen, wohin die ÖBB, die Ministerien, die Wirtschaftskammer und so weiter ihre Werbegelder hinleiten – die großen ­Fische also, mit den großen Budgets. Diesbezüglich darf man sich jetzt schon auf enttäuschte Gesichter vorbereiten, zumindest aber auf verwirrende und widersprüchliche Darstellungen von Freund und Feind. Denn „die“ ÖBB, „die“ Wirtschaftskammer oder „das“ Ministerium gibt es in dieser Liste nicht. Sämtliche Töchter und ausgelagerten Gesellschaften werden extra geführt. Wer sich also Mitte Oktober schnellen Aufschluss ­darüber erhofft, wo etwa der Verbund sein Werbegeld investiert hat, wird enttäuscht sein – es gibt 20 verschiedene Verbund-Gesellschaften, deren Daten jeweils nur einzeln aufrufbar sind. Fest steht auch – so hört man es längst aus einschlägigen Verlagen –, dass die komplizierte Konstruktion bei entsprechender Energie jede Menge Freiraum bietet, um eine Veröffentlichung zu umgehen – etwa indem ein Verlag plötzlich andere Dienstleistungen wie Medienberatung anbietet und in Rechnung stellt.
 
Was als Initiative des Verlegerverbandes das nachvollziehbare Ziel hatte, die offensichtlich einseitige Bevorzugung von Kronen Zeitung, Heute und Österreich durch manche Ministerien und ihnen zugeordnete Unternehmen – ÖBB, Asfinag & Co. – zu beenden, entpuppt sich nun bei Tageslicht als heller bürokratischer Wahnsinn, der es allen Bestandteilen der öffentlichen Hand aufwendiger macht, kommer­zielle Kommunikation zu betreiben. Die großen Kampagnen in den Massenmedien werden davon vergleichsweise wenig betroffen sein, denn sie genießen die volle Aufmerksamkeit der Kommunikationschefs und sind unter Verweis auf das Preis-Leistungs-Verhältnis stets zu argumentieren. Viele Werbeaufträge und Kooperationen aber mit Klein- und Kleinstmedien laufen Gefahr, im Zuge der Überbürokratisierung nicht jene Aufmerksamkeit zu erhalten, die für eine Verwirklichung notwendig ist.

Die betroffenen Unternehmen und Behörden halten sich offiziell mit Kritik und Beschwerden zurück, hinter vorgehaltener Hand wird aber schnell deutlich, was Sache ist. Und im Umfeld eines allgemeinen Sparzwangs dient das neue Gesetz schnell einmal als Ausrede, um Angebote von Medien abzulehnen. Damit kein Missverständnis aufkommt: Der intransparente und mitunter sinnlose oder gar missbräuchliche Einsatz von Werbegeldern der öffentlichen Hand war und ist offenkundig und ein Problem von ­zunehmend demokratiepolitischer Dimension geworden. Das Medientransparenzgesetz führt vielleicht dazu, dass öffentliche Auftraggeber professioneller mit ihrem Werbegeld umgehen. Es führt vielleicht auch dazu, dass insgesamt weniger Geld aus dem öffentlichen Sektor in die Medien fließt. Es führt aber ganz sicher nicht zu voller Transparenz – und schon gar nicht dazu, dass sich die hygienischen Zustände an der Schnittstelle zwischen Politik und Medien substanziell verbessern.

Dafür taugt nämlich kein Gesetz, dafür braucht es Seriosität, Anstand, Rückgrat – Dinge also, die sich von keinem Gesetz der Welt verordnen lassen.

[Sebastian Loudon]

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