ZDF und ARD drohen Beschränkungen im Web
Die deutschen Ministerpräsidenten beschlossen Regeln für die Online-Angebote der Öffentlich-Rechtlichen.
Die deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF müssen sich auf eine Einschränkung ihrer Aktivitäten im Internet einstellen. Nach dem Entwurf für einen neuen Rundfunkstaatsvertrag, dem die Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländer am 12. Juni 2008 zustimmten, dürfen die beiden Unternehmen in Zukunft nur „sendungsbezogene“ Angebote ins Netz stellen und keine „elektronische Presse“ veranstalten. Auch im Bereich der Unterhaltung soll es klare Regeln geben - Kontaktbörsen, Beratungsdienste oder Freizeittipps soll es in Zukunft nicht mehr auf dem Internetangebot von ARD und ZDF geben.
Nach dem Entwurf der Rundfunkkommission der Länder sollen größere Sportereignisse wie Olympia oder Pokalspiele grundsätzlich 24 Stunden im Netz bereitgestellt werden. Andere Angebote sollen sieben Tage abrufbar sein. Eine finanzielle „Deckelung“ der Online-Aktivitäten soll es in Zukunft aber nicht geben.
Über das Arbeitspapier wollen die Ministerpräsidenten zunächst mit der EU-Kommission beraten und im Oktober 2008 dann darüber endgültig abstimmen. Die Internetauftritte von ARD und ZDF waren besonders von den deutschen Verlegern kritisiert worden, weil diese darin eine Konkurrenz für ihre journalistischen Online-Produkte sehen. Die EU-Kommission hatte Deutschland aufgefordert, den Programmauftrag des gebührenfinanzierten Rundfunks vor allem mit Blick auf das neue Medium Internet zu präzisieren.
Die Debatte, was Öffentlich Rechtliche im Web machen dürfen oder nicht, wird auch den ORF interessieren: Die EU-Kommission hatte Österreich zu Beginn des Jahres aufgefordert, den öffentlich-rechtlichen Auftrag im Hinblick auf die Onlineaktivitäten des ORF klarer zu regeln. Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) hatte bei der EU-Kommission Beschwerde eingereicht, weil der ORF mit staatlichen Mitteln Online-Dienste anböte, die über den Versorgungsauftrag hinausgingen.
Quelle: APA/DPA





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