VÖZ gegen Redaktionsdurchsuchungen

Zum 60. Jahrestag der UN-Menschenrechterklärung betont der Zeitungsverband die Signifikanz der Pressefreiheit.

"Die Meinungsfreiheit ist eine der bedeutendsten Errungenschaften der Demokratie. Daher ist überall Wachsamkeit gefordert, wo sie in Gefahr ist", betonte Gerald Grünberger, Geschäftsführer des Verbandes Österreichischer Zeitungen (VÖZ), anlässlich des 60. Jahrestages der UN-Menschenrechterklärung am 10. Dezember.

In mehr als der Hälfte der UN-Mitgliedsstaaten werde der Artikel 19 der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte", der das Recht auf Informations- und Meinungsfreiheit garantiert, nicht respektiert. "Wo die Pressefreiheit unterdrückt wird, werden immer auch andere Menschenrechte verletzt", so Grünberger.



 

Der VÖZ-Chef fordert daher, dass die im Regierungsprogramm geplante Online-Durchsuchung für Polizei und Strafverfolgungsbehörden so gestaltet wird, "dass das Redaktionsgeheimnis, also der Schutz der Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit sowie der Schutz der Quellen und Informanten, jedenfalls gewährleistet wird".

Dazu sei es notwendig, dass Redaktionen von der Online-Durchsuchung ausgenommen werden. Wenn es den Sicherheitsbehörden möglich gemacht wird, Trojaner in die Redaktionscomputer oder Computer von Journalisten einzuschleusen, könnte damit der Schutz der journalistischen Quellen ausgehebelt und die investigative Arbeit der Journalisten behindert werden, befürchtet der VÖZ. Angesichts der Gefährdung durch erweiterte Überwachungsmethoden ist es nach Meinung der Verbandsspitze geboten, das Redaktionsgeheimnis für die Zukunft auch verfassungsrechtlich abzusichern, sagte Grünberger, der auch für die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung von Telefonaten, Internetzugangsdaten und E-Mail-Verkehrsdaten eine Lösung fordert, die das Redaktionsgeheimnis nicht untergräbt.


Positiv äußerte sich Grünberger zum Plan der Regierung, die Grundrechtsbeschwerde durch den OGH über das Grundrecht auf persönliche Freiheit hinaus auch auf andere Grundrechte auszudehnen, um damit Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vorzubeugen. Gerade weil die österreichische Medienrechtssprechung in den vergangenen Jahren von den Straßburger Richtern mehrfach als zu wenig liberal beurteilt worden sei, müsse auch der Artikel 10 der EMRK hinsichtlich der Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit einbezogen werden.

[Gudrun Wolfschluckner]

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