VÖP kritisiert Entwurf zum ORF-Gesetz

Der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) hat seine Stellungnahme zur Gesetzesnovelle an das Bundeskanzleramt geschickt.

Neben dem ORF-Zentralbetriebsrat hat am Montag auch der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) eine Stellungnahme zur geplanten ORF-Gesetzesnovelle an das Bundeskanzleramt geschickt und den in Begutachtung befindlichen Entwurf kritisiert. Laut Privatsendern lässt der Gesetzgeber mit der Novelle erneut eine Möglichkeit verstreichen, gesetzliche Rahmenbedingungen für ein faires duales System zu schaffen.

Die geplante Teilrefundierung der Gebührenbefreiungen verzerre den Wettbewerb noch weiter, findet der VÖP und fordert daher „zur Abmilderung dieses Effekts“ eine Aufstockung der Fördermittel für Privatsender auf 20 Millionen Euro pro Jahr. Der VÖP wiederholt in der Stellungnahme außerdem seine Forderungen, den ORF auf seinen öffentlich-rechtlichen Kernauftrag zu beschränken und „den Wildwuchs an kommerziellen Aktivitäten zu beseitigen“.

Konkret geht es um Einschränkungen des ORF beim Product Placement – die Gesetzesnovelle sehe hier nämlich eine maximale Liberalisierung für den ORF vor – und um eine effektive Reduktion des Durchrechnungszeitraums für Werbezeitbeschränkungen. Weiters kritisiert die private Konkurrenz, dass der Gesetzgeber im Zuge des EU-Beihilfeverfahrens effektive Kontroll- und Sanktionsmechanismen im Hinblick auf die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags zugesichert habe. Im Gesetzesentwurf seien geeignete Sanktionsmöglichkeiten hingegen nicht vorgesehen.

„Der vorliegende Gesetzesentwurf entspricht daher nach Ansicht des VÖP nicht den Vorgaben des Beihilfeverfahrens“, heißt es in der Stellungnahme. Kritik gab es auch für die faktisch fehlende Beschränkung der Online-Angebote des ORF und die unklaren Bestimmungen rund um das neue „Informations- und Kulturspartenprogramm“.

(Quelle: APA)

[Gudrun Wolfschluckner]

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