ÖWA und oe24.at: Match um die Deutungshoheit
Nach der nunmehr fünften Abmahnung schließt die ÖWA das Dachangebot oe24.at („Österreich“) aus.
Seit 1998 besteht der Verein Österreichische Webanalyse ÖWA, der nunmehrige „Fall oe24.at“ ist ohne Beispiel: Am Anfang, nach Gründung von oe24.at im Oktober 2006 bedurfte es eines quälenden Schiedsgerichtes, die Zuordnung zu definieren – Einzelangebot (wie es oe24 wollte) oder als Dachangebot (oe24.at hatte wegen der Zuordnung von wetter.at geklagt, der OGH hatte die Klage an ein Schiedsgericht verwiesen).
Seit Oktober 2007 wird oe24.at in der ÖWA als Dachangebot ausgewiesen – damals mit 971.028 Unique Clients, rund zweieinhalb Jahre später im Jänner 2010 sind es 2,126.986 UCs. Begleitet ist die Ausweisung der technischen Werte von oe24.at von Abmahnungen wegen in Anzeigen und in der Printausgabe in redaktionellen Beiträgen, die als Eigenwerbung verstanden werden können, unscharfer Verwendung insbesondere der Termini „Unique Client“ und „Unique User“ im Zusammenhang mit „Besucher“ und „Reichweite“ - was schließlich zu einer Sistierung der Ausweisung in der monatlichen ÖWA Basic von Mai bis Oktober 2009 führte.
Im November 2009 erschien in der Publikation „update“ der Medienwirtschaft/werbeplanung (publiziert auch das ÖWA-Handbuch) ein Interview mit ÖWA-Geschäftsführer Martin Gaiger – zwei Zitate daraus (gesamter Text unter werbeplanung.at/update):
„Schade nur, dass sich die Werbewelt in zwei Lager teilt: das eine, größere Lager, das etwas vom Geschäft versteht und nicht nur auf ÖWA-Zahlen vertrauen muss, sondern auf konkrete Leistung und Service setz. Gute Agenturen greifen ja auch auf Erfahrungswerte mit Kampagnen und Kunden zurück, da gibt es einen sehr großen Datenschatz – da haben wir trotz ÖWA Sistierung das Werbegeschäft ausbauen können und das andere Lager, dem kann man noch und noch mit Daten, Fakten und Service kommen, die wollen das dann halt nicht“ und auf die Frage „Was haben sie aus der Sistierung gelernt?“:
„Viel über das Selbstverständnis der Vorstandsmitglieder. Es ist schon seltsam, dass unterschiedlicher Sprachgebrauch zur Sistierung von Leistungswerten führt und dadurch Werber in ihrer Planungssicherheit beeinträchtigt werden. Die ÖWA hat sich da punkto Verlässlichkeit sicher keinen guten Dienst getan. Vor allem aber ist das Bewusstsein für die Unbeeinflussbarkeit und Verlässlichkeit von Google Analytics deutlich gestiegen. Auch weil sich Leistungswerte viel detailgetreuer und genauer abbilden lassen. Das kombiniert mit einer repräsentativen Umfrage eines der großen und auf Online spezialisierten Marktforschungsunternehmen, und man verfügt zu einem Bruchteil des von der ÖWA ausgegebenen Geldes über einen hochgradig verlässlichen Datenstamm, der auch komfortabler zählbar ist“.
Laut ÖWA-Geschäftsführer Hannes Dünser wurde Gaiger vom ÖWA-Vorstand um Stellungnahme zum Interview ersucht, die Stellungnahme wurde vom zehnköpfigen Vorstand der ÖWA (siehe www.oewa.at) folgendermassen behandelt: „Der Vorstand der ÖWA (Österreichische Webanalyse) hat in seiner Vorstandssitzung vom 04. März 2010 einstimmig nachstehenden Beschluss gefasst: Das Vereinsmitglied Media Digital GmbH wird wegen des Inhaltes des Interviews, welches dessen Geschäftsführer Herr Martin Gaiger der Zeitschrift update gewährt hat und das in der Ausgabe Nr. 03 vom November 2009 erschienen ist, gemäß § 7 (1) c) und § 7 (2) der Statuten mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen.“
Für oe24.at drückt es Michael Grabner in seiner Eigenschaft als mit 25,1 Prozent via Michael Grabner Media an der Media Digital GmbH (= oe24.at) HORIZONT gegenüber so aus: „Es ist nicht ganz gewöhnlich, dass sich der Vorstand eines Vereins mehrheitlich aus Mitbewerbern zusammensetzt. Oe24.at hätte im Februar über 2,1 Millionen Unique Clients erreicht und wäre damit einmal mehr das stärkste Angebot eines Printmedienhauses in der ÖWA geworden. Damit das nicht sichtbar wird, nimmt man aus einem uralt-Interview ein paar Passagen heraus – die noch dazu von einigen wesentlichen Fachleuten als in der Sache zutreffend gesehen werden – und schließt uns aus!“ Grabner spielt auf den Blog von Alexis Johann, WirtschaftsBlatt-Online an - siehe hier. Und natürlich unter besonderer Berücksichtugung der nassforsch anonymen Postings etat.at am 5. März und am 9. März.
ÖWA-Präsidentin Gerlinde Hinterleitner, seit Juli 2008 in dieser Funktion, als Geschäftsführerin von Bronner Online (= derstandard.at) seit Gründung der ÖWA 1998 Vereinsmitglied, beruft sich auf die Statuten und die „Historie“ von oe24.at: „Der Beschluss ist einstimmig erfolgt – auch die Agenturvertreter im Vorstand haben zugestimmt. Alle ÖWA-Mitglieder halten sich an die Statuten und die Vereinbarungen – oe24.at ist der einzige, der sich nicht daran hält. Natürlich sind wir im Verein – ob Vorstand oder Mitglieder – auch Mitbewerber. Aber das hat mit diesem Entscheid nichts zu tun – der bezieht sich nur darauf, mit einer zugegeben komplexen Materien und differenzierten Begriffen im Sinne der Statuten sorgfältig umzugehen.“
Hinterleitner bezieht sich dabei auf den großzügigen Umgang in der Printausgabe von „Österreich“ in Eigen-Anzeigen, aber auch redaktionellen Textbeiträgen mit den Termini Unique Client, Unique User, Besucher, Reichweite. Grabner drückt es so aus: „Man kann uns doch nicht vorhalten, dass ein Medium, das eine boulevardeske Ausrichtung hat, in einer - zugegeben höchst komplexen Materie - eine etwas andere Wortwahl hat als ein Fachmedium!“ Wenn der Verein MA (Media Analyse) früher, macht Grabner aufmerksam, ähnlich agiert hätte, gäbe es wohl heute keine Mitglieder mehr – Grabner, in den 80er Jahren Manager und Vorstand des Kurier, weiß wovon er spricht – „das haben wir untereinander nach dem UWG geregelt – wenn Mitbewerber ein Problem mit der Eigenwerbung von Kurier oder Krone hatten – wurde zuerst korrespondiert und dann ging’s zum Gericht. Das wollen aber unsere Mitbewerber heute nicht und schließen uns aus – dahinter ist schon eine subtile, aber sehr deutliche Schädigungsabsicht zu vermuten“. Den Tenor dazu kann man in der Printausgabe von Österreich doppelseitig nachlesen.
Sind also alle Türen zu? Nicht ganz – oe24.at hat das Recht, in einer Generalversammlung (sei es außerordentlich oder bei der nächsten ordentlichen Mitte April) dem Vorstandsbeschluß zu entgegnen. Grabner „weiss nicht, was wir tun werden“ – in Österreich vom 10. März ist von „Klage“ die Rede. Zweite Möglichkeit: Ein ausgeschlossenes Mitglied kann wieder um Aufnahme und Ausweisung ersuchen.
Denn obzwar Gaiger gerne Google Analytics (siehe auch Zitat Interview) ins Treffen führt – was die ÖWA an standardisierter Messmethode anbietet, ist nicht nur international und vor allem im deutschsprachigen Raum etabliert und anerkannt, sondern auch unabhängig kontrolliert („keine ,Black Box´ wie eben beispielsweise Google Analytics“, Hinterleitner). Mit dem zusätzlich nicht unwesentlichen Effekt, dass die Reichweitenstudie ÖWAplus (die Werte für das 4. Quartal 2009 werden am 7. April veröffentlicht) auf den ÖWA-Basic Daten basiert.
Zur „Black Box“ merkt Grabner an: „Aus meiner Sicht ist die ÖWA eine ,black box´. Bis auf wenige technische Insider wissen die Mitglieder bis heute nicht, wie gezählt wird - aber vielliecht wissen es einige Vorstandsmitglieder“ - Grabner setzt da als Schlusspunkt in der HORIZONT schriftlich nachgereichten Anmerkung ein Smiley.
Und zu Google merkt Grabner an: „Goolge Analytics ist international jenes Zählmodell, das am stärksten verbreitet ist und von Fachleuten eingesetzt wird - also eine Weltwährung. Alleine die finanziellen und technischen Ressourcen und Innovationskraft machen Google Analytics überlegen. Diese Wortmeldung von Herrn Gaiger als ,herabwürdigend´ zu bezeichnen richtet sich meines Erachtesn selbst.“
Oe24.at und die ÖWA haben schon einmal ein Schiedsgericht gebraucht, um zu Potte zu kommen – läuft wohl wieder einmal darauf hinaus. Die Pointe ist allerdings, dass hier um mehr um die Deutungshoheit als reale Verkaufsargumente gestritten wird: Die ÖWA-Basic Zahlen sind bestenfalls Grundlage, Quantitäten und Relationen der sich der Prüfung unterziehenden Webangebote in Relationen zu stellen. Das Online-Werbegeschäft selbst läuft nach völlig anderen Kriterien ab (Stichwort Ad-Sever-Auszählung oder Click-Rate) – etwas, was die ÖWA weder analysieren will noch kann.
Ergänzung 1 - APA, 5.03.2010:
„Webanalyse schließt Oe24.at aus - Interview als Grund angegeben - Hannes Dünser, Geschäftsführer der Österreichischen Webanalyse (ÖWA), hat am Freitag einen Bericht des Standard (Online-Ausgabe) bestätigt, wonach der Vorstand am Donnerstag beschlossen habe, das Online-Angebot der Tageszeitung Österreich mit sofortiger Wirkung auszuschließen. Als Grund wird ein Interview von Oe24.at-Chef Martin Gaiger im Magazin Update genannt, zu dem sich die ÖWA inhaltlich nicht äußern wollte.
Abmahnungen - Es habe bereits vier Abmahnungen gegen das Web-Portal gegeben, sagte Dünser. Mit dem fünften georteten Verstoß habe man daher den Ausschluss beschlossen. „Die Entscheidung hat man sich nicht leicht gemacht“, betonte er. In dem Interview äußerte sich Gaiger unter anderem darüber, dass die ÖWA-Daten nicht die einzigen Verbreitungsangaben von Online-Medien seien und es Kritik daran gebe. Weiters lobte er den Dienst „Google Analytics“. Gaiger kündigte für Montag eine Stellungnahme an.
Streit prolongiert - Die Streitigkeiten zwischen Oe24.at und der ÖWA sind damit prolongiert: Von Juni bis September des Vorjahres war die Ausweisung der Nutzungszahlen des Portals sistiert worden. Als Grund nannte die ÖWA „grob vereinsschädigendes Verhalten“. Das Oe24-Netzwerk habe wiederholt die Darstellung ihrer Reichweite verzerrt, so die Argumentation für die damalige Sistierung. (APA)“
Ergänzung 2 – ÖWA und oe24.at
„Der Vorstand der ÖWA (Österreichische Webanalyse) hat in seiner Vorstandssitzung vom 04. März 2010 einstimmig nachstehenden Beschluss gefasst: Das Vereinsmitglied Media Digital GmbH wird wegen des Inhaltes des Interviews, welches dessen Geschäftsführer Herr Martin Gaiger der Zeitschrift „update“ gewährt hat und das in der Ausgabe Nr. 03 vom November 2009 erschienen ist, gemäß § 7 (1) c) und § 7 (2) der Statuten mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen.“
Ergänzung 3 – aus den Statuten der ÖWA Aus den Statuten der ÖWA:
„§7 Beendigung der Mitgliedschaft: (1) Die Mitgliedschaft wird beendet (…) c) durch Ausschluss durch den Vorstand; dies kann nur mit Stimmenmehrheit beschlossen werden. (2) Ausschließungsgründe sind insbesondere die Nichterfüllung der Mitgliedspflichten trotz vorhergehender Mahnung, die Nichtbezahlung der festgesetzten Beiträge innerhalb einer gesetzten Frist und ein Verstoß gegen die Statuten bzw. gegen die Interessen des Vereins.
§5 Rechte und Pflichten der Mitglieder (…) (3) Die Mitglieder sind verpflichtet, - die Interessen des Vereins, die vor allem im § 2 definiert sind, zu fördern, - die festgesetzten Mitgliedsbeiträge und Kostenbeteiligungen pünktlich zu entrichten, - die Bestimmungen der Statuten des Vereins und die Beschlüsse seiner Organe zu beachten und alle Maßnahmen zu unterlassen, die die Arbeit des Vereins und deren Ergebnisse beeinträchtigen könnten.
§2 Zweck und Aufgaben: (1) Zweck des Vereins ist die Beschaffung, Bereitstellung und Veröffentlichung von vergleichbaren und objektiv ermittelten Unterlagen über die Verbreitung von Angeboten im Internet (ÖWAZugriffskontrolle).
(2) Der Verein handelt stets im Interesse aller Mitglieder oder Gruppen von Mitgliedern, irgendwelche Leistungen für einzelne Mitglieder tätigt der Verein nicht. (3) Aufgabe des Vereins ist ferner die Wahrnehmung der Interessen seiner Mitglieder bei Wettbewerbsverstößen gemäß § 14 UWG im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Daten aus Erhebungen des Vereins. (4) Die Förderung des Online-Marktes in Österreich unter besonderer Berücksichtigung des Online-Werbemarktes. (...).„
Langfassung eines Beitrages in HORIZONT 10-2010 am 12. März 2010.








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