Neuer Kommunikationsbericht der RTR

Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, hat ihren Bericht über das Jahr 2008 veröffentlicht. - Mit Bericht zum Download.

Hier finden Sie den aktuellen Kommunikationsbericht der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, RTR.



Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH – www.rtr.at) veröffentlicht jährlich den Kommunikationsbericht. Der nunmehr veröffentlichte Bericht für das Jahr 2008 dokumentiert auf 224 Seiten die regulatorische Arbeit in den Fachbereichen Rundfunk und Telekom, stellt die Entwicklung der relevanten Märkte dar und enthält dazu die Unternehmensdaten der RTR-GmbH. 



 

 

Programmatisch formulieren die beiden Geschäftsführer Alfred Grinschgl (Fachbereich Rundfunk) und Georg Serentschy (Fachbereich Telekommunikation) im der vorangestellten „Management Summary“, die „RTR GmbH steht für mehr Wettbewerb und Medienvielfalt“. Interessant die Anmerkungen unter der Überschrift „Beitrag zur Zielerreichung nach dem Postgesetz 1997“ im Rahmen der anstehenden Begutachtungsphase beziehungsweise Beschluss der Novelle zum Postmarkt: „Das PostG sieht keine Ziele vor, die durch Regulierung zu erreichen wären. Das PostG ist auch kein Gesetz zur Öffnung des Marktes, sondern legt Handlungs- und Duldungspflichten für die Österreichische Post AG fest“, beschreibt die RTR die Situation. Und: „Gemeinschaftsrecht sieht vor, dass mit 01.01.2011 in Österreich die Erbringung von Postdiensten vollständig liberalisiert sein muss. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt sind die Einzelheiten in einem neuen Postgesetz bzw. Postmarktgesetz zu regeln. Zentrale Punkte werden dabei der Marktzugang, die Erbringung und Finanzierung des Universaldienstes sowie das Ausmaß der Verpflichtungen sein, die dem marktmächtigen Unternehmen zugunsten seiner Mitbewerber auferlegt werden. Dabei wird auch die Rolle der Regulierungsbehörde festzulegen sein. Unbestritten ist, dass ein „starker Regulator“, der sich auf Unabhängigkeit, angemessene Ressourcenausstattung in personeller und materieller Hinsicht, Fachwissen und Transparenzverpflichtungen stützen kann, einen gewichtigen Beitrag zur Liberalisierung leisten kann“.



Auszug aus der Inhaltsangabe: Entscheidungen der Oberinstanzen und Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts (also Bundeskommunikationssenat BKS, Verfassungsgerichtshof VfG und Verwaltungsgerichtshof VwGH in den Fachbereichen Rundfunk und Telekommunikation, Tätigkeitsbereiche der beiden Fachbereiche, wobei das besondere Interesse der Medienbranche auf Kapitel wie „Bundesweite Hörfunkzulassung“, Regulierungsaktivitäten im Bereich Fernsehen“, „Digitales terrestrisches Fernsehen“, Mobile TV, Arbeitsgemeinschaft „Digitale Plattform“, „Werbebeobachtung“, „Rechtsprechung es BKS zu Werbeverletzungen“ sowie Presse- und Publizistikförderung gerichtet sein dürfte. Ein ausführliches Kapitel „Der österreichische Kommunikations- und Werbemarkt 2008“ beschreibt die Entwicklung der Werbeaufwendungen, Fernsehe-Nutzung und -Reichweiten, den Stand der Digitalisierung des TV-Empfangs in Österreich, den Radiomarkt sowie die Printmedien. Im abschließenden Kapitel „Das Unternehmen“ legt die RTR in eigener Sache Bilanz: Der Jahresumsatz 2008 betrug 10,4 Millionen Euro, die Anzahl der „Full-Time-Equivalents = Vollzeitbeschäftigte“ betrug demnach 95,99.

[Herwig Stindl]

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